Vergewaltigungen nicht verhindert Missbrauchskomplex Münster: Landgericht fällt Urteil gegen Ex-Freundin des Haupttäters

Im Missbrauchskomplex von Münster wurde am Mittag vor dem Landgericht Münster das Urteil gegen die damalige Lebensgefährtin von Adrian V. gesprochen. (Archivbild: Thomas Hölscher)
Im Missbrauchskomplex von Münster wurde am Mittag vor dem Landgericht Münster das Urteil gegen die damalige Lebensgefährtin von Adrian V. gesprochen. (Archivbild: Thomas Hölscher)

Anfang Juli wurden im Missbrauchskomplex von Münster die ersten Urteile gefällt. Adrian V., der als Schlüsselfigur gilt, wurde zu einer 14-jährigen Gefängnisstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Heute wurde vor dem Landgericht das Urteil gegen seine damalige Lebensgefährtin gefällt. 

Lange hatte die heute 32-Jährige bestritten, etwas von den schweren sexuellen Handlungen ihres ehemaligen Partners an ihrem eigenen Kind mitbekommen zu haben. Das Gericht hatte erhebliche Zweifel an den Ausführungen von Sabrina K., sie soll gewusst haben, dass ihr Ex-Partner ihren heute 12-jährigen Sohn mehrfach schwer missbraucht hatte. Kurz vor Ende der Hauptverhandlung hatte die Mutter dann ein Teilgeständnis abgelegt.

Ab Herbst 2019 habe sie es für möglich gehalten, dass sich Adrian V. an dem Jungen vergeht. Da die Mutter die Vergewaltigungen an ihrem Sohn nicht verhinderte, habe sie sich der Beihilfe durch Unterlassung strafbar gemacht, so das Gericht. Die Richter verurteilten sie zu einer Haftstrafe von sieben Jahren und neun Monaten. Die Staatsanwaltschaft Münster hatte eine Gefängnisstrafe von zehn Jahren gefordert. 

Hinweis:

Du hast in deiner Kindheit oder Jugend sexuellen Missbrauch erlebt? Du bist aktuell davon betroffen oder kennst jemanden, der Hilfe benötigt? Dann findest du Informationen über Beratungsangebote und weitere Hilfen unter https://www.hilfeportal-missbrauch.de und beim "Hilfetelefon Sexueller Missbrauch" unter 0800-22 55 530 (kostenfrei und anonym).

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