
Der gesetzliche Mindestlohn liegt seit dem 1. Januar 2026 bei 13,90 Euro pro Stunde. Zum 1. Januar 2027 ist die nächste Anhebung auf 14,60 Euro vorgesehen. Beide Schritte gehen auf eine Entscheidung der Mindestlohnkommission aus dem vergangenen Jahr zurück.
Wie der DGB-Stadtverband Münster in einer Medienmitteilung erklärt, profitieren von der Erhöhung bundesweit rund 6,6 Millionen Beschäftigte. DGB-Stadtverbandsvorsitzende Pia Dilling sagt: „Rund 6,6 Millionen Beschäftigte, die zum Mindestlohn arbeiten, haben damit ab Januar rund 8,4 Prozent mehr im Geldbeutel.“ Das sei für viele eine der größten Lohnerhöhungen der vergangenen Jahre. Deutschlandweit arbeiteten „über 17 Prozent aller Beschäftigten“ zum Mindestlohn; besonders profitierten Frauen, Beschäftigte in Ostdeutschland und Menschen in Dienstleistungsbranchen, so Dilling.
„Unterste Haltelinie“
Zugleich betont sie die rechtliche Bedeutung der Lohnuntergrenze: „Der gesetzliche Mindestlohn ist die absolut unterste Haltelinie, zu der in Deutschland gearbeitet werden darf.“ Arbeitgeber, die den höheren Mindestlohn „nicht oder nicht rechtzeitig zahlen“, machten sich strafbar. Das könne „mit einer Geldbuße von bis zu 500.000 Euro geahndet werden“, erklärt Dilling.
„Nächste Schritte angehen“
Für Münster rechnet der DGB mit 48.100 Arbeitnehmer*innen, die von der Anhebung profitieren. Carsten Peters aus dem Vorstand des DGB-Stadtverbands fordert weitere Schritte: „Wir müssen zugleich die nächsten Erhöhungsschritte des Mindestlohns bereits jetzt angehen, denn die 13,90 Euro sind nicht vollständig existenzsichernd, denn der Medianstundenlohn* ist unser Kriterium.“ Ziel müsse „zügig“ ein Mindestlohn von 15 Euro sein – Peters verweist dabei auch auf gestiegene Lebenshaltungskosten.
Gleichzeitig macht Peters deutlich, dass der Mindestlohn aus Sicht der Gewerkschaften nicht die zentrale Lösung sei: „Klar ist aber auch: Für uns Gewerkschaften ist der Mindestlohn stets nur die zweitbeste Lösung. Wirklich gute Löhne gibt es nur mit Tarifverträgen.“ Umso wichtiger sei es, die Tarifbindung wieder zu stärken und auszubauen, nachdem sie in den vergangenen Jahren zurückgegangen sei.
Mindestlohnbetrug melden
Betroffene, die den Mindestlohn unrechtmäßig nicht erhalten, sollten ihre Arbeitgeber zunächst darauf hinweisen und sich gegebenenfalls an Gewerkschaften, Betriebsräte oder die zuständigen Zollämter wenden. Außerdem verweist der DGB auf die Mindestlohn-Hotline des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
Wer besonders betroffen ist
Der DGB verweist auf Daten des Statistischen Bundesamts: Danach arbeiteten in Deutschland rund 6,6 Millionen Beschäftigte und damit 17,1 Prozent aller Beschäftigten zum Mindestlohn (Angaben für 2024). Rund eine Million davon lebe in Ostdeutschland; dort erhalte „mehr als jede/r fünfte Beschäftigte“ den Mindestlohn. Besonders hoch sei der Anteil im Gastgewerbe: Dort arbeiteten 55,9 Prozent zum Mindestlohn. Über alle Dienstleistungsberufe hinweg liege der Anteil bei 19,1 Prozent, heißt es.
Erhöhung der Kaufkraft
Der DGB rechnet zudem vor, wie sich die Erhöhung im Jahr auswirken könne: Vollzeitbeschäftigte, die an der untersten Lohnschwelle arbeiten, bekämen 2026 „brutto rund 2.250 Euro mehr“. Mit dem nächsten Schritt zum Januar 2027 seien es „brutto rund 3.700 Euro mehr als 2025“. Es sei davon auszugehen, dass dieses Geld direkt in den Konsum fließe. Nach Darstellung des DGB erhöhe „jeder Cent mehr Mindestlohn“ die Kaufkraft insgesamt um etwa 20 Millionen Euro. Über zwei Jahre führten die Beschlüsse der Kommission zu einem gesamtwirtschaftlichen Lohnzuwachs für Mindestlohnbeschäftigte von rund 5,7 Milliarden Euro.
Hintergrund
Laut Gesetz entscheidet die Mindestlohnkommission, die zu gleichen Teilen aus Arbeitgeber- und Gewerkschaftsvertreter*innen besteht, alle zwei Jahre über die weitere Entwicklung der Lohnuntergrenze. Der DGB verweist darauf, dass die Kommission in ihrem Beschluss im Juni 2025 erstmals auch das 60-Prozent-Kriterium des Medianstundenlohns von Vollzeitbeschäftigten herangezogen habe. Diese Marke gelte international als Richtwert für einen armutsfesten Mindestlohn. Mit den zuletzt beschlossenen Erhöhungen nähere sich der Mindestlohn dieser Schwelle.
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