Kommt 2G-Regelung für Münster? Krisenstab berät über Corona-Lage und schlägt 2G-Regel für Karneval und Weihnachtsmärkte vor / Appell: Abstände bei der Booster-Impfung einhalten

Dürfen demnächst in Münster nur noch Geimpfte und Genesene zu Veranstaltungen im Karneval und auf die Weihnachtsmärkte? (Archivbild: Michael Bührke)
Dürfen demnächst in Münster nur noch Geimpfte und Genesene zu Veranstaltungen im Karneval und auf die Weihnachtsmärkte? (Archivbild: Michael Bührke)

Das Land NRW hat in dieser Woche eine neue Corona-Schutzverordnung veröffentlicht und die Fallzahlen sind deutschlandweit deutlich gestiegen. Auch wenn die Zahlen in Münster längst nicht so hoch liegen wie in einigen anderen Gegenden, hat sich nun auch der städtische Krisenstab über die aktuelle Corona-Lage beraten. Er meldet vorsichtig, dass „Weihnachtsmärkte, Karneval und andere Veranstaltungen in Münster trotz der verschlechterten Corona-Lage voraussichtlich stattfinden können“. Die Sicherheitsvorkehrungen sollten aber erhöht werden: Der Krisenstab setzt dafür auf die 2G-Regel, demnach dürften dann nur noch Geimpfte und Genesene an den Veranstaltungen teilnehmen.

„Wir sprechen uns für eine zeitnah umzusetzende und möglichst in ganz NRW geltende 2G-Regelung in bestimmten Bereichen aus“, so Krisenstabsleiter Wolfgang Heuer. Insbesondere bei großen Veranstaltungen mit vielen Menschen sei 2G mit Blick auf die verschärfte Lage sinnvoll. Die Stadt werde hierzu kurzfristig Kontakt mit dem Land NRW aufnehmen. „Sollte das Land keine landesweite Regelung treffen, wird die Stadt Münster dem Land eine lokale Verfügung zur Freigabe vorlegen.“

Neue Vorgaben von Seiten der Stadtverwaltung dazu sind heute aber noch nicht zu erwarten. Es wird eher darauf gebaut, dass in der kommenden Woche eine verschärfte Landesverordnung kommen wird.

Städtische Impfstelle im Gespräch

Aufgrund der weiter steigenden Infektionszahlen und einer Empfehlung der Landesregierung hat der Corona-Krisenstab am Mittwoch auch über die Errichtung von städtischen Impfstellen in Münster beraten. Die überdurchschnittliche Impfquote Münsters, mobile Impfangebote wie im Stadthaus 2 sowie die breite Beteiligung niedergelassener Arztpraxen machen zwar eine Akut-Erweiterung der bisherigen Impfkampagne aktuell nicht nötig. Gleichwohl werden die laufenden Gespräche mit potenziellen Kooperationspartnern fortgesetzt – die Federführung liegt hier beim Gesundheitsamt.

„Die meisten Münsteranerinnen und Münsteraner sind bereits doppelt geimpft, die hausärztlichen Praxen impfen weiter auf Hochtouren – wir blicken daher glücklicherweise auf ein hohes Impfniveau in unserer Stadt. Aber der Zug fährt weiter und wir müssen beständig Dampf machen für die Schutzimpfung“, sagt Krisenstabsleiter Wolfgang Heuer.

Bisher rund 13.000 Booster-Impfungen in Münster

Die aktuell steigenden Infektionszahlen stehen laut Pressemitteilung des Krisenstabs nicht im Widerspruch zur bislang so erfolgreichen Impfkampagne. Denn auch wenn Ansteckungen trotz Immunisierung weiterhin möglich sind, sei die Gefahr einer schweren Covid-Erkrankung deutlich geringer. Aktuell befinden sich 23 Personen aufgrund einer Covid-Erkrankung in münsterschen Krankenhäusern, davon sieben auf einer Intensivstation. Sechs Patienten müssen beatmet werden. Vor genau einem Jahr, am 10.11.2020, mussten 44 Personen stationär behandelt werden, davon 22 auf der Intensivstation (15 unter Beatmung).

Rund 13.000 sogenannte Booster-Impfungen wurden hier bislang vorgenommen. Diese erfolgen in den Arztpraxen in einem Abstand von frühestens sechs Monaten nach Abschluss der ersten Impfserie als Auffrischung zur vorangegangenen Immunisierung. „Und diese Abstände sollten auch eingehalten werden, damit es in den Praxen nicht zu Engpässen kommt“, so Wolfgang Heuer.

2G- und 3G-Regelung im Fokus

Die neue Coronaschutzverordnung, die das Land NRW am Dienstagabend veröffentlicht hat, sieht unter anderem eine Verschärfung bei der Gültigkeit von Coronatests vor. Bei 2G- und 3G-Regelung gelten Personen nun als „getestet“, die über ein nach Corona-Test-und-Quarantäneverordnung bescheinigtes negatives Ergebnis eines höchstens 24 Stunden zurückliegenden Antigen-Schnelltests oder eines von einem anerkannten Labor bescheinigten höchstens 24 Stunden zurückliegenden PCR-Tests verfügen.

Bislang galten 48-Stunden-Tests als ausreichend. Schülerinnen und Schüler gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen. Kinder bis zum Schuleintritt sind ohne Vornahme eines Coronatests getesteten Personen gleichgestellt.

Impfaktionen im Stadthaus 2

Impfwillige sind – aktuell im Zwei-Wochen-Rhythmus – bei den regelmäßigen Aktionen der Koordinierenden Covid-Impfeinheit (KoCI) im Stadthaus 2 am Ludgerikreisel willkommen. Vor Ort wird der Impfstoff von BioNTech für Erst- und Zweitimpfungen vorgehalten. Auffrischimpfungen erhalten derzeit ausschließlich Personen, die zuvor nachweislich mit Johnson & Johnson geimpft wurden.

Die nächsten Termine am Stadthaus 2:

  • Mittwoch, 24. November, 13.30 bis 16.30 Uhr
  • Mittwoch, 8. Dezember, 13.30 bis 16.30 Uhr

Weitere Termine sind in Planung.

Ein Kommentar

  1. Münsters Ordnungsdezernent Heuer will „nur noch Geimpften und Genesenen den Zutritt etwa zu Weihnachtsmärkten erlauben und hat dafür „eine Allgemeinverfügung…in der Schublade.“ Welch ein Widerspruch und wie peinlich, wenn gleichzeitig bis heute jede/r ohne Maske und ohne Impfnachweis in Münster auf die Wochenmärkte gehen kann. Wo ist die Kampagne der Stadt sich Impfen zu lassen? Was unternehmen der Oberbürgermeister, der jeden Tag zu irgendwas in den Medien auftaucht, die Stadt und ihre Parteien, um das zu erreichen? Da ist Ratssitzung und doch nichts zu sehen! Warum sind in Schulen und Kitas nach fast 2 Jahren Pandemie immer noch keine Luftfilter in allen Räumen? Gerade die ungeimpften Kinder und Jugendlichen werden vernachlässigt, haben aber die mit Abstand höchsten Viruszahlen. Stadt und Politik, nichts gelernt, es ist ein weitgehendes Totalversagen.

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