Wegen der Vorwürfe von grenzüberschreitendem und unangemessenem Verhalten wird nun gegen den früheren Münsteraner Offizial, Dompropst und Domkapitular Kurt Schulte ein kirchliches Strafverfahren eingeleitet. Laut einer Medienmitteilung aus der Bischöflichen Pressestelle hat sich Bischof Dr. Felix Genn an den Vatikan gewandt. Dort soll die Entscheidung fallen, wo das Strafverfahren geführt wird.
Wegen eines fehlenden Anfangsverdachts hatte die Staatsanwaltschaft Münster im vergangenen Jahr keine Ermittlungen aufgenommen. Ende Juni hatte Bischof Genn Schulte auf eigenen Wunsch von seinen Ämtern beurlaubt. Der jetzige Amtsverzicht habe „nicht mit den bisher erhobenen Vorwürfen zusammengehangen“, hieß es Anfang September aus dem Bistum, als der heute 58-Jährige den Verzicht auf die Ämter als Dompropst und Domkapitular anbot. Zeitgleich bat Schule um Entpflichtung als Offizial. Bereits jetzt ist sicher, dass das kirchliche Strafverfahren wegen möglicher Befangenheit nicht in Münster geführt wird. Mit diesem Vorgehen folgt Genn der Empfehlung, die die inzwischen abgeschlossene kirchenrechtliche Voruntersuchung ausgesprochen hat. Schulte bleibt bis Beendigung des Verfahrens nicht nur beurlaubt, auch darf er keine priesterlichen oder seelsorglichen Tätigkeiten ausüben. Hiervon ausgenommen sind zwei Gottesdienste im engsten Familienkreis.
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Auch ein weiterer Vorwurf wurde bei der Staatsanwaltschaft angezeigt. Obwohl dort die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen waren, ordnete der Bischof die inzwischen abgeschlossene kirchenrechtliche Voruntersuchung aller Vorwürfe an. Diese kommt zu dem vorläufigen Ergebnis, „dass Schulte seine Autorität gegenüber von ihm abhängigen Personen für grenzüberschreitende Verhaltensweisen missbraucht haben soll“, so der Wortlaut der Mitteilung. Ein weiteres kirchliches Verwaltungsstrafverfahren gegen Schulte wird der Offizial des Bistums Osnabrück führen. Kläger sind hier das Bistum Münster und das Domkapitel am St.-Paulus Dom. Schulte steht im Verdacht, vertrauliche Unterlagen, darunter auch Personalunterlagen, an Dritte weitergegeben zu haben.
Kirchenrecht greift
Kurt Schulte stand seit 2013 als Dompropst an der Spitze des Münsteraner Domkapitels und leitete seit 2010 das Offizialat, das Münsteraner Kirchengericht. Die Regelungen für das kommende kirchliche Strafverfahren und das Verwaltungsstrafverfahren sind im Kirchenrecht verankert. So kann das Verbot drohen, das Priesteramt weiter auszuüben oder gar die Entlassung aus dem Klerikerstand. Für Schulte gilt bis zum Abschluss des Verfahrens die Unschuldsvermutung.
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