Kindesmissbrauch: 39-Jähriger angeklagt „EK Rose“: Weiterer Tatverdächtiger im Missbrauchskomplex Münster

Im Missbrauchskomplex von Münster wurde vor dem Landgericht Münster eine weitere Anklage erhoben. (Archivbild: Thomas Hölscher)
Im Missbrauchskomplex von Münster wurde vor dem Landgericht Münster eine weitere Anklage erhoben. (Archivbild: Thomas Hölscher)

Wie die Staatsanwaltschaft Münster am Dienstag mitteilte, hat sie gegen einen 39 Jahre alten Tatverdächtigen Anklage wegen des Verdachts von teils schwerem sexuellen Missbrauch von Kindern vor dem Landgericht Münster erhoben. Der Beschuldigte, ein Mann aus Duisburg, hat sich bislang nicht geäußert.

Das Verfahren der Staatsanwaltschaft Münster stehe in unmittelbarem Zusammenhang mit den weiterhin andauernden Ermittlungen der Ermittlungskommission (EK) „Rose“, wie es in einer Medienmitteilung heißt. Nach Auswertung von sichergestellten Datenträgern habe sich „ein konkreter Tatverdacht gegen den zuletzt in Duisburg lebenden Angeschuldigten ergeben“. Ermittlungen zufolge soll sich der Mann zwischen Juli und Dezember 2019 insgesamt 15 Mal an drei Jungen im Alter von (damals)  eineinhalb, sieben und 10 Jahren vergangen haben. Als mögliche Tatorte sind in der Anklageschrift Billerbeck, Schöppingen, Duisburg und Winterberg benannt.

Bei den Opfern soll es sich zum einen um zwei Kinder aus dem privaten (nicht familiären) Umfeld des Angeschuldigten handeln. Auch an dem heute 11-jährigen Sohn der Lebensgefährtin des Münsteraners Adrian V., der im Missbrauchskomplex von Münster als Haupttäter geführt wird, wiederholt sexuell missbraucht haben. Der Duisburger hatte V. zuvor über das Internet und durch das „gemeinsame Interesse an sexuellem Missbrauch kindlicher Jungen kennengelernt“, wie die Staatsanwaltschaft mitteilt.

Der Mann befindet sich derzeit in Strafhaft. Das Landgericht Münster hatte ihn im Juni 2020 in einem anderen Verfahren wegen zum Teil schwerem sexuellen Missbrauch von Kindern zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren verurteilt. In dem nun angeklagten Verfahren besteht ein von der Staatsanwaltschaft Münster erwirkter Haftbefehl, wobei die Untersuchungshaft erst dann vollzogen wird, wenn der Beschuldigte aus dem Strafvollzug entlassen würde. Bislang hat sich der 36-Jährige nicht zu den Tatvorwürfen geäußert. Das Landgericht Münster muss nun über die Zulassung der Anklage zu entscheiden.

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