Keine weiteren Ermittlungen gegen Stadtdirektor Schultheiß

Die Ermittlungen gegen Stadtdirektor Hartwig Schultheiß wurden eingestellt. (Archivbild: th)
Die Ermittlungen gegen Stadtdirektor Hartwig Schultheiß wurden eingestellt. (Archivbild: th)

Das Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Vorteilsnahme gegen Stadtdirektor Hartwig Schultheiß wurde eingestellt. Nach den Feststellungen der Staatsanwaltschaft habe es keinerlei Hinweise ergeben, die den Tatvorwurf der Vorteilsannahme bestätigen. Das teilte die Stadt Münster in einer Presseerklärung mit.

Ende Oktober 2014 hatten die Ermittlungsbehörden das Büro des Stadtdirektors und seine Privaträume durchsucht, nachdem in einer Anzeige behauptet worden war, es bestehe ein Zusammenhang zwischen städtischen Auftragsvergaben an ein privates Ingenieurbüro und einer Begünstigung der beruflichen Tätigkeit der Ehefrau des Stadtdirektors. Diese Mutmaßungen haben sich in keinem Punkt als belastbar dargestellt. In den Abschlussberichten der ermittelnden Staatsanwaltschaft wird vielmehr festgestellt, dass die zugetragenen Vorwürfe sich nicht bestätigt haben.

Zu einem entsprechenden Ergebnis war im November 2014 bereits das das Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster gelangt, das im Auftrag des Oberbürgermeisters die den Vorwürfen zugrunde liegende Vergabe städtischer Aufträge überprüft hatte. Für Oberbürgermeister Markus Lewe ist der Ausgang des Ermittlungsverfahrens „alles andere als eine Überraschung, sondern selbstverständlich angesichts der tadellosen Amtsführung des Stadtdirektors“.

„Die Vorwürfe waren unhaltbar“, so Lewe weiter. „Stadtdirektor Schultheiß hatte und hat das uneingeschränkte Vertrauen des Oberbürgermeisters als sein Dienstherr.“ In der Verwaltung und in den politischen Gremien seien Vergaben aufgrund vieler Prüfungen transparent und nachvollziehbar. „Die Annahme, dass die Verwaltungsleitung quer durch die Hierarchiestufen Einfluss auf Vergaben und Auftragserteilungen nimmt, ist absurd“, stellt OB Lewe fest.

Durch den zügigen Abschluss der Ermittlungen und das eindeutige Ergebnis sei Schaden vom Amt und der Person des Stadtdirektors abgewendet worden. Lewe weiter: „Allerdings ist die Frage erlaubt, ob dieses Ermittlungsergebnis nicht – ohne Durchsuchung selbst der privaten Räume – bereits durch bloße Sichtung der Akten der Stadt Münster hätte erreicht werden können.“

Mit Blick auf dieses und andere Verfahren stellt der Oberbürgermeister fest: „Es scheint in Mode zu sein, Strafverfolgungsbehörden zur Denunziation missbräuchlich zu instrumentalisieren. Dieser Versuch ist glücklicherweise einmal mehr gescheitert.“

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