Die Stadt Münster beabsichtigt, weitere Flächen für die Nutzung von Windenergie im Stadtgebiet auszuweisen. Der Rat hat Ende Juni beschlossen, zwei bisher geplante Konzentrationszonen aus dem Entwurf zur Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster herauszunehmen. Die Flächen 4a „Coerheide / Kanal“ sowie 13d „Autobahnkreuz Münster-Süd“ sollen nun nicht mehr als Konzentrationszonen für die Errichtung von Windenergieanlagen dargestellt werden.
Den geänderten Planentwurf können Bürgerinnen und Bürger ab Montag, 18. Juli, bis einschließlich Freitag, 26. August, im Kundenzentrum des Stadthauses 3, Albersloher Weg 33, einsehen (Öffnungszeiten: Montag bis Mittwoch 8 bis 16 Uhr, Donnerstag 8 bis 18 Uhr, Freitag 8 bis 13 Uhr). Dort besteht auch die Möglichkeit, Stellungnahmen zur Planung abzugeben oder zur Niederschrift zu erklären. Die Abgabe von Stellungnahmen ist allerdings auf die jetzt geänderten Planbereiche beschränkt. Im Internet werden zudem mit Beginn der Offenlegung Informationen zur Planung unter www.stadt-muenster.de/stadtplanung bereitgestellt.
Bereits im letzten Jahr war die Planung bei mehreren Bürgeranhörungen der Öffentlichkeit vorgestellt worden, im Februar und März 2016 hat sie zum ersten Mal öffentlich ausgelegen. Wegen der vom Rat im Juni beschlossenen Änderungen ist jetzt eine erneute öffentliche Auslegung des Planentwurfs erforderlich.
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