Keine illegal Arbeitenden auf Spargelhöfen Hauptzollamt Münster überprüfte land- und forstwirtschaftliche Betriebe

Forstwirtschaftliche Betriebe waren Gegenstand der Schwerpunktprüfung nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, die die Zöllnerinnen und Zöllner des Hauptzollamtes Münster in der vergangenen Woche im Münsterland durchführten. (Foto: Hauptzollamt Münster)
Forstwirtschaftliche Betriebe waren Gegenstand der Schwerpunktprüfung nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, die die Zöllnerinnen und Zöllner des Hauptzollamtes Münster in der vergangenen Woche im Münsterland durchführten. (Foto: Hauptzollamt Münster)

In den land- und forstwirtschaftlichen Betrieben im Münsterland ist, was illegale Beschäftigung angeht, offenbar alles in Ordnung. Das zeigen die Ergebnisse einer Schwerpunktprüfung nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, die die Beschäftigten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamtes Münster in der vergangenen Woche durchführten.

Die insgesamt 48 Zöllnerinnen und Zöllner befragten 277 Personen im gesamten Münsterland nach ihren Arbeitsverhältnissen. Kontrolliert wurden neben Spargelhöfen, Pflanzenaufzuchtbetrieben, Biohöfen und Fischzuchten auch Biogasanlagen sowie Unternehmen der Forstwirtschaft. Insgesamt fuhren die Beschäftigten der Dienstorte Gronau und Münster 44 Objekte an.

Auf Arbeitende, die sich illegal in Deutschland aufhalten, stießen die Zöllnerinnen und Zöllner bei ihren Kontrollen nicht. Ob es Verstöße gegen den Mindestlohn gab oder einige Arbeitnehmerinnen und -nehmer zu Unrecht Sozialleistungen bezogen, wird in den kommenden Wochen anhand der Betriebsunterlagen und Befragungen geprüft werden.

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