Kein Guckloch – bitte! Vereistes Auto, schlechte Sicht / Verkehrswacht und DEKRA mahnen

Nur ein Guckloch in der Windschutzscheibe reicht nicht. Wer nicht gründlich kratzt, riskiert ein Bußgeld. (Foto: Verkehrswacht Münster)
Nur ein Guckloch in der Windschutzscheibe reicht nicht. Wer nicht gründlich kratzt, riskiert ein Bußgeld. (Foto: Verkehrswacht Münster)

Die Temperaturen gehen derzeit wieder in den Keller und es fröstelt. Um das Auto im Winter in einen verkehrssicheren Zustand zu bringen, müssen Scheiben, die Beleuchtungseinrichtungen und Seitenspiegel frei von Schnee und Eis sein, ein Gockloch reicht nicht aus. Darauf weisen DEKRA und Verkehrswacht hin. 

„Wer nur das berüchtigte Guckloch freikratzt, begeht eine Ordnungswidrigkeit die, solange nichts passiert, mit einem Verwarnungsgeld geahndet werden kann“, weiß Christoph Becker, Geschäftsführer der Verkehrswacht Münster, und betont in diesem Zusammenhang: „Fahrzeugführer sollten durch alle Scheiben freie Sicht haben“. Die Einschränkung des Sichtfeldes könne dazu führen, dass Gefahrensituationen deutlich später erkannt werden und sich dadurch die Reaktionszeit und der Anhalteweg um ein Vielfaches erhöhen, heißt es in einer gemeinsamen Pressemitteilung mit der DEKRA.

„Wird bei einer Geschwindigkeit von 50 km/h ein querender Radfahrer nur zwei Sekunden später erkannt, hat dies zur Folge, dass er mit ungebremster Geschwindigkeit erfasst wird“, mahnt Ludger Bolke, Niederlassungsleiter der DEKRA Münster. „Wer keine Garage hat oder das Auto nicht unterstellen kann und die Scheiben sind vereist, muss wohl oder übel auf den altbewährten Eiskratzer zurückgreifen. Oder man schützt die Scheibe bequem am Vorabend durch eine Abdeckung mit speziellen Thermomatten oder einer Pappe“, empfiehlt Sicherheitsberater Becker. Vom Enteisen mit heißem Wasser wird gewarnt. Die Scheiben könnten aufgrund der Kälte gleich wieder gefrieren und durch den Temperaturunterschied reißen. Den Motor zum Abtauen der Scheiben laufen zu lassen, ist untersagt.

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