Inzidenz sinkt auf 35,5 – Münster lockert Erste Lockerungen ab Samstag bei Außengastronomie, Einzelhandel, Sport etc. / Negative Testergebnisse weiter erforderlich

Erste Lockerungen, z.B. in der Außengastronomie, sind ab diesen Samstag möglich. (Archivbild: Michael Bührke)
Erste Lockerungen, z.B. in der Außengastronomie, sind ab diesen Samstag möglich. (Archivbild: Michael Bührke)

Nur fünf neuinfizierte Coronafälle meldet am Freitag das Gesundheitsamt der Stadt Münster. Die damit einher gehende Inzidenz von 35,5 wertet Krisenstabsleiter Wolfgang Heuer als „deutliches Zeichen für den massiven Einbruch der dritten Welle in unserer Stadt.“ Deshalb gelten bereits ab diesem Samstag in Münster eine Reihe von Lockerungen, die durch die neue Coronaschutzverordnung des Landes bedingt sind. Diese sieht zwei Stufen vor: Die erste Stufe erfasst lokale Inzidenzwerte von 50 bis 100 und zieht aktuell in Münster.

Fast zehn Wochen hat die stark durch die hochansteckende britische Virusvariante geprägte Welle das Infektionsgeschehen auch in Münster dominiert, aber seit fast drei Wochen sinken die Infektionszahlen beständig. Auch die Situation in den hiesigen Krankenhäusern entwickelt sich in eine gute Richtung mit zuletzt deutlich fallenden COVID-19-Patientenzahlen. „Ich freue mich sehr über diese anhaltend gute Entwicklung, und völlig zur Recht werden nun Rechte und Freiheiten schrittweise zurück gegeben. Mit der neuen Coronaschutzverordnung des Landes und auch durch die in dieselbe Richtung weisenden Modellprojekte werden konkrete Normalisierungsschritte ermöglicht,“ so Heuer. Durch eine weiterhin breit getragene Beachtung der Regeln zum Schutz vor dem Virus könne dieser Trend unumkehrbar gemacht werden.

Bereits ab diesem Samstag gelten in Münster daher eine Reihe von Lockerungen. Zu beachten ist dabei, dass bei den meisten neu geöffneten Angeboten zur Nutzung das Vorliegen eines negativen Schnelltests oder Selbsttests erforderlich ist. Das Testergebnis muss schriftlich oder digital vorliegen, ein amtliches Ausweisdokument ist mitzuführen und den verantwortlichen Personen (etwas des Geschäftes) vorzulegen. Der Test darf 48 Stunden zurückliegen. Auch die Erfassung der Kontaktdaten, digital oder in Papierform, ist meist notwendig.

Ab Samstag sind in Münster zulässig:

  • Die Außengastronomie im Rahmen der allgemeinen Sperrzeiten. (Tests)
  • Der (nichtprivilegierte) Einzelhandel ohne Terminbuchung, die zulässige Kundenzahl pro qm wird verdoppelt. (Tests)
  • Der Betrieb von Hotels, Campingplätze und Ferienwohnungen. (Tests)
  • Konzerte unter freiem Himmel mit max. 500 Gästen. Ein Sitzplan muss erfassen, welche Personen wo gesessen haben. (Tests)
  • Kontaktfreier Sport von bis zu 20 Personen ab 15 Jahren auf Sportanlagen unter freiem Himmel.
    Zuschauer beim Sport – unter freiem Himmel auf Sitzplätzen, bei 20% der Platzkapazität bzw. höchstens 500 Zuschauer. Ein Sitzplan muss erfassen, welche Person wo gesessen hat. (Test)
    Kleinere Außeneinrichtungen wie Minigolfanlagen und Kletterparks. (Tests)

Nicht alle Angebote werden kurzfristig am Samstag starten.

Ab Montag öffnet zudem das städtische Freibad Coburg.

Die zweite Stufe der Normalisierungen bedingt als Voraussetzung einen Inzidenzwert unter 50 an fünf Werktagen nacheinander. Frühestens am Freitag nächster Woche kann Stufe 2 in Münster in Kraft treten. Dann sind auch Angebote etwa der Innengastronomie und des Hallensports denkbar. Dazu wird die Stadt Münster in der kommenden Woche aktuell informieren. Unabhängig davon passt die Stadt Münster derzeit ihre Vorbereitungen zu den bereits bekannten Modellprojekten an das neue, landesweite Öffnungsszenario an.

Corona: Die jeweils aktuell in Münster geltenden Regelungen sind zu finden unter www.muenster.de/corona_aktuell.

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