Nachdem vor gut zwei Wochen durch das Oberverwaltungsgericht für das Hafencenter ein Baustopp verhängt wurde, soll nun ein „Heilungsverfahren“ her, wie Stadtbaurat Robin Denstorff gestern Abend in der Ratssitzung erklärte.
„Die erforderliche Umweltverträglichkeitsprüfung ist fehlerhaft“, hieß es in der Begründung der Richter, „weil sich die Stadt Münster allein auf die Prüfung im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens bezogen hat, die aber an schwerwiegenden Mängeln des Verfahrens leide.“ Die Stadtverwaltung will die gerichtlich festgestellten Mängel im Bebauungsplan in einem sogenannten Heilungsverfahren beheben, hieß es gestern Abend in der Ratssitzung.
Es soll „eine gute Lösung“ erarbeitet werden, die dem Rat als Beschlussgrundlage dient. „Ich bin der festen Überzeugung, dass dies auch gelingt“, betonte Oberbürgermeister Markus Lewe und wies darauf hin, dass Münster in der glücklichen Situation sei, eine wachsende Stadt zu sein. „Dies erfordert aber auch, dass wir die Stadt und ihre Infrastruktur, sei es öffentliche Infrastruktur oder private Versorgungsinfrastruktur, erweitern und ausbauen. Dies wird nicht immer, wie das Beispiel Hafencenter zeigt, störungsfrei verlaufen.“
Das dürfe aber nicht dazu führen, „dass Vorhaben nicht mehr angepackt oder zu Ende gebracht werden. „Hier haben wir auch gegenüber den Vorhabenträgern eine besondere Verantwortung“, so Lewe weiter. Die Nachfrage von SPD Fraktionschef Michael Jung, ob von Seiten des Investors Stroetmann mit Schadensersatzansprüchen zu rechnen sei, konnte Stadtbaurat Robin Denstorff nicht abschließend beantworten. Er könne dies aber nicht ausschließen.
Für das Heilungsverfahren sollen zunächst Gutachten zu den Bereichen Verkehr, Lärm, Einzelhandels-Auswirkungen und Luftschadstoffe überarbeitet werden. Auf deren Grundlage werde dann ein aktualisierter Entwurf eines Bebauungsplans erarbeitet, heißt es. Über diesen soll Ende Juni im Rat beraten werden, die Bürger erhalten im Juli / August erneut die Möglichkeit, sich mit Stellungnahmen einzubringen. Vorab soll im Juni die Planung in einer Informationsveranstaltung erläutert werden. Nach Auswertung der Stellungnahmen wird der Rat dann entscheiden und den geänderten Plan beschließen.
(Aktualisiert: 14. Februar 2019, 14:27 Uhr)
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