Silvester wieder ohne Feuerwerk Anhaltend hohe Infektionszahlen / Verbot soll größere Menschenansammlungen verhindern

Auch in diesem Jahr gilt an vielen Stellen ein Feuerwerksverbot. (Foto: Symbolbild)
Auch in diesem Jahr gilt an vielen Stellen ein Feuerwerksverbot. (Foto: Symbolbild)

Auch an diesem Jahreswechsel untersagt die Stadt Münster in einer neuen Allgemeinverfügung die Verwendung von Pyrotechnik auf zahlreichen Straßen, Plätzen und öffentlichen Anlagen im Stadtgebiet.

Der Grund für das Verbot ist die anhaltend hohe Zahl an Infektionen mit dem Coronavirus. Die Stadt setzt damit die Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen konsequent um.
„Wir wollen mit diesem Verbot unkontrollierte größere Menschenansammlungen verhindern, um das Infektions-, aber auch das Verletzungsrisiko in der Silvesternacht zu senken. Wegen der enormen Belastungssituation der Krankenhäuser wollen wir zusätzlichen Fällen von durch Pyrotechnik verletzten Menschen vorbeugen“, sagt Krisenstabsleiter Wolfgang Heuer.

Vom Feuerwerksverbot sind folgende Straßen, Plätze und öffentliche Anlagen betroffen:
Innenstadt
Stadthafen I (gesamter Bereich zwischen Hafenweg, Albersloher Weg und Kanal incl. Hafenplatz)
Stubengasse
Domplatz (gesamter Bereich zwischen Spiegelturm Horsteberg, Michaelisplatz und der Straße Domplatz)
Prinzipalmarkt
Bült
Rosenplatz
Neutor
Hauptbahnhof (gesamter Bereich bestehend aus Von-Steuben-Str., Bahnhof­straße ab dem Berliner Platz, Berliner Platz, Bremer Straße und Bremer Platz)
Servatiiplatz
Jüdefelder Straße
Aasee (Bastion, Aaseeterrassen, Grünfläche um die Giant Pool Balls)
Mauritzstraße
Kinderhaus
Sprickmannplatz (gesamter Bereich)
Idenbrockplatz (gesamter Bereich)
Coerde
Hamannplatz (gesamter Bereich)
Hiltrup
Westfalenstraße (im Kreuzungsbereich Marktallee/Amelsbürener Straße)
Osttor (von der Bergiusstraße bis zur Meinenkampstraße)
Prinzenbrücke
Osttorbrücke
Föhrenweg (Osttor bis Abzweig Kanalpromenade)
Wolbeck
Jugendzentrum Bahnhof Wolbeck (gesamter Bereich)
Münsterstraße (Lerschmehr bis Grenkuhlenweg)

Das Verbot gilt von Freitag, 31. Dezember 2021 (Silvester), 23.00 Uhr, bis Samstag, 1. Januar 2022 (Neujahr), 08:00 Uhr.
Verstöße führen zu einem Platzverweis und können mit einem Bußgeld von bis zu 500 Euro geahndet werden.

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