E-Scooter: Keine Ausnahme im Straßenverkehr

Für E-Scooter gelten im Straßenverkehr klare Regeln. (Foto: Matthias Rethmann / Tour-Files / Fotograf Münster)
Für E-Scooter gelten im Straßenverkehr klare Regeln. (Foto: Matthias Rethmann / Tour-Files / Fotograf Münster)

Das Thema „E-Scooter“ ist derzeit auch in Münster in aller Munde. Die elektrischen Tretroller finden in unseren Städten und Gemeinden zunehmend Verbreitung. Gerade für kurze Strecken sind die abgasfreien, falt- und tragbaren Fahrzeuge praktisch. Die Nutzung birgt jedoch auch Sicherheitsrisiken. Wir haben geben Tipps und Hinweise zur gesetzlichen Regelung und zum sicheren Gebrauch.

E-Scooter und Verkehrssicherheit

E-Scooter erreichen Geschwindigkeiten zwischen sechs und 20 Kilometern pro Stunde. Eine Fahrerlaubnis oder Prüfbescheinigung ist nicht erforderlich. Die einzige Einschränkung ist das Alter des Fahrers: Das Mindestalter zur Nutzung der elektrischen Roller beträgt 14 Jahre. Auch das Verhalten im Straßenverkehr regelt die Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge. So dürfen E-Scooter nur auf Radwegen, Radfahrstreifen und Fahrradstraßen unterwegs sein. Lediglich, wenn diese nicht vorhanden sind, ist auch das Fahren auf Gehwegen und Autostraßen erlaubt. In Fußgängerzonen und Grünanlagen aber ist das Fahren mit E-Tretrollern grundsätzlich verboten. Unerlaubtes Fahren auf nicht zulässigen Verkehrsflächen kostet zwischen 15 und 30 Euro. Zudem darf man mit E-Scootern nicht nebeneinander fahren – die Zuwiderhandlung wird ebenfalls mit einem Verwarnungsgeld von 15 bis 30 Euro bestraft. Außerdem sind die Roller immer nur für eine Person zulässig.

Erhöhtes Unfall- und Verletzungsrisiko

E-Scooter sind klein, leicht und flink. Sie machen Spaß, bergen dabei aber ein erhöhtes Unfall- und Verletzungsrisiko. „Ähnlich wie beim Pedelec ist die Geschwindigkeit eines E-Scooters für andere Verkehrsteilnehmer nur schwer einzuschätzen“, warnt Mirco Schneider von der Westfälischen Provinzial. Eine weitere Unfallgefahr stellen die kleinen Räder dar: „Diese nehmen gern Spurrillen mit und auch der Umgang mit dem kippeligen Lenkverhalten will gelernt sein“, erklärt Schneider.

„Besondere Vorsicht ist an Ein- und Ausfahrten, Kreuzungen und Bushaltestellen geboten“, weiß Burkhard Nipper, Geschäftsführer der Landesverkehrswacht NRW. Um Kopfverletzungen zu vermeiden, empfehlen Landesverkehrswacht und Provinzial, einen Helm zu tragen. Auch weitere Schutzkleidung ist ratsam: In der dunklen Jahreszeit verbessern Kleidung mit Reflektoren und eine Warnweste die Sichtbarkeit.

Promillegrenze

Für E-Scooter-Fahrer gilt die gleiche Alkoholwertgrenze wie für Autofahrer: Wer ab 0,3 Promille auffällig fährt oder mit 0,5 bis 1,09 Promille im Blut erwischt wird, macht sich strafbar. Es drohen ein Bußgeld oder, bei Führerscheinbesitzern, auch Punkte in Flensburg bis hin zu einem generellen Fahrverbot.

Versicherungspflicht

Ein E-Scooter fällt in die Kategorie der Kraftfahrzeuge. Daher ist zur Nutzung dieser Fahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr eine Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung, ähnlich wie bei Mofas und Motorrollern, Grundvoraussetzung. Eine entsprechende Versicherungsplakette bieten die Provinzial Geschäftsstellen oder Sparkassen an. Wer einen E-Scooter ohne eine entsprechende Haftpflichtversicherung im Straßenverkehr nutzt, macht sich strafbar.

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