DGB missbilligt neues Versammlungsgesetz Stadtverband Münster befürchtet weitgehende Einschränkungen von Grundrechten

Mit dem neuen Versammlungsgesetz NRW soll die Polizei mehr Befugnisse erhalten. (Archivbild: Michael Bührke)
Mit dem neuen Versammlungsgesetz NRW soll die Polizei mehr Befugnisse erhalten. (Archivbild: Michael Bührke)

Die nordrhein-westfälische Regierungskoalition legt aktuell einen Gesetzesentwurf für ein eigenes Versammlungsrecht in NRW vor. Experten befürchten hier weitgehende Einschränkungen von Grundrechten. Zudem gehen sie davon aus, dass die neuen Regelungen eine abschreckende Wirkung auf Bürger haben, künftig an Versammlungen teilzunehmen und damit ihr Recht auf freie Meinungsäußerung wahrzunehmen.

Gegenstand dieser Befürchtungen sind nach Ansicht des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) in Münster die Möglichkeit zu anlasslosen Kontrollen und unter bestimmten Umständen das Abfilmen ganzer Demonstrationen durch die Polizei. „Im Schlagschatten der Diskussionen um die Corona-Maßnahmen, will unsere NRW-Landesregierung unsere Versammlungsfreiheit massiv einschränken“, empört sich der DGB-Stadtverbandsvorsitzende Peter Mai. „Dabei soll doch gerade das Versammlungsrecht unserer freiheitlichen Demokratie Ausdruck verleihen.“ Weshalb gerade jetzt an diesem hohen Gut gefeilt werde, sei für ihn nicht nachvollziehbar. Im Gesetzesentwurf wird den Bürgern mehr Verantwortlichkeit übertragen, während die Polizei als Versammlungsbehörde mehr Befugnisse erhalten soll. Es sollen im Vorfeld Ordnerlisten erstellt werden, wenn von der Versammlung eine Gefahr ausgeht.

„Wann dem so ist, entscheidet die Polizei“, so Mai weiter. „Das Tragen von uniform ähnlichen Kleidungsstücken wird verboten und strafrechtlich verfolgt. Ob auch unsere DGB-Westen und T-Shirts mit politischen Forderungen zur Uniform zählen, entscheidet dann die Polizei. Hinzu kommen weitere formale Hürden für den Anmeldenden, die die nicht juristisch geschulte Bürger aus Angst vor unvorhersehbaren Konsequenzen eher daran hindert, eine Versammlung anzumelden“, befürchtet Stadtverbandsvorstand Carsten Peters. Alles in allem ziele der Gesetzentwurf darauf hin, Versammlungen einzuschränken. „Wir werden uns als DGB das Recht nicht nehmen lassen, unseren jedweden Protest unmittelbar auf die Straße zu tragen. Wenn Politik glaubt, diese Beschränkung der bürgerlichen Demokratie im Hintergrund abwickeln zu können, irrt sie und wird hoffentlich den breiten Protest der Zivilgesellschaft zu spüren bekommen! Zudem ist es mir höchst unverständlich, warum in Zeiten einer abgewürgten Rassismusdebatte in der Polizei nun auch noch deren Rechte als Versammlungsbehörde gesteigert werden muss“, erläutert Mai seinen Unmut.

Mehr zum Thema: https://www.im.nrw/eigenes-versammlungsgesetz-fuer-nrw

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