DFB-Sportgericht entscheidet für den SCP Pokalspiel gegen den VfL Wolfsburg wird mit 2:0 für SC Preußen Münster gewertet / SCP damit automatisch in der 2. Pokalrunde am 26. und 27. Oktober

Das DFB-Sportgericht hat entschieden: das DFB-Pokalspiel gegen den VfL Wolfsburg wird wegen eines Wechselfehlers mit 2:0 zugunsten des SC Preußen Münster gewertet. (Foto: Nientiedt)
Das DFB-Sportgericht hat entschieden: das DFB-Pokalspiel gegen den VfL Wolfsburg wird wegen eines Wechselfehlers mit 2:0 zugunsten des SC Preußen Münster gewertet. (Foto: Nientiedt)

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat heute nach mehr als fünfstündiger mündlicher Verhandlung dem Einspruch des SC Preußen Münster gegen die Wertung des DFB-Pokalspiels gegen den VfL Wolfsburg stattgegeben. Die Partie wird wegen eines Wechselfehlers, für den das Gericht den VfL Wolfsburg verantwortlich sieht, mit 2:0 zugunsten der Münsteraner gewertet. Damit zieht der SCP automatisch in die 2. Pokalrunde ein.

Der SC Preußen Münster hatte im Pokalspiel am 8. August eine starke Leistung gezeigt und führte bis zur 90. Minute mit 1:0 gegen den Vorjahresvierten der Bundesliga. Erst in der letzten Minute der regulären Spielzeit retteten sich die Wölfe durch einen Treffer von Josip Brekalo in die Verlängerung. Dort unterlief den Gästen unter ihrem neuen Trainer Mark van Bommel schließlich der folgenschwere Wechselfehler, als Sebastiaan Bornauw und Admir Mehmedi zeitgleich für Maxence Lacroix und Maximilian Philipp auf das Feld kamen. Es waren die Wechsel fünf und sechs. Ausgerechnet Bornauw bereitete wiederum Sekunden später durch eine Kopfballverlängerung in der 103. Minute die erste Führung der Wolfsburger in dieser Partie vor, die schließlich mit 3:1 Toren siegten. Das ist aber jetzt Makulatur, auch wenn die Verantwortlichen des VfL sich darauf beriefen, vor der Einwechslung den vierten Schiedsrichter gefragt zu haben.

Denn gerade zu diesem Punkt sagte Stephan Oberholz, der stellvertretende Vorsitzende des DFB-Sportgerichts, in seiner Urteilsbegründung: „Für die Ein- und Auswechslungen sind die Vereine selbst verantwortlich. Zu ihren Grundpflichten gehört, sich über die Auswechselmöglichkeiten zu informieren und entsprechend zu handeln. Gegen diese Pflicht hat der VfL Wolfsburg verstoßen und damit leichtfertig und vermeidbar den zentralen Fehler beim unzulässigen sechsten Einwechselvorgang begangen. Auf ein entlastendes Verschulden des Schiedsrichterteams kann sich der Verein nicht berufen. Es kann offenbleiben, ob der 4. Offizielle beim Wechselvorgang die Verantwortlichen des Klubs falsch beraten oder unzutreffende Auskünfte erteilt hatte. Selbst wenn man eine solche falsche Information unterstellt, ist der zentrale Ausgangfehler dem Verein anzulasten, so dass eine etwaige Mitverantwortlichkeit der Schiedsrichter vollständig zurücktritt.“

Preußens Sportdirektor Peter Niemeyer, der gemeinsam mit Geschäftsführer Bernhard Niewöhner und Teamanager Harald Menzel an der Verhandlung in der DFB-Zentrale teilnahm, sagte im Anschluss: „Wir sind natürlich sehr froh, dass das Sportgericht in der Sache zu unseren Gunsten entschieden hat. Allerdings liegt es uns fern, hier von Gewinnern oder Verlierern zu sprechen. In einer Ausnahmesituation ist ein spielbeeinflussender Fehler gemacht worden, welcher nun nachträglich korrigiert wurde. Wir freuen uns jetzt natürlich für unsere Mannschaft, die in der ersten Pokalrunde über sich hinausgewachsen ist, für unsere Fans und das gesamte Umfeld, das sich auf ein weiteres Highlight im Preußenstadion freuen kann.“

Gegen das Urteil des Sportgerichts können die Wolfsburger noch Berufung einlegen, dafür haben sie aber nur  24 Stunden Zeit. Sollten sie das heutige Urteil akzeptieren oder die Zeit verstreichen lassen, kann der SCP an ihrer Stelle in der zweiten Hauptrunde zum DFB-Pokal antreten. Die Spiele finden dann am 26. und 27. Oktober statt, der nächste Gegner soll am 29. August in der ARD „Sportschau“ ausgelost werden.

 

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