„Büfett-Bußgeld“ soll in bessere Löhne fließen NGG Münsterland begrüßt Maßnahme gegen Lebensmittelverschwendung

Büfetts bieten die Chance zum Essen ohne Limit. Doch wer nicht aufisst, muss in einigen „All you can eat“-Restaurants bereits mit einer Strafe rechnen. (Symbolbild: Julia Filirovsk / Pexels)
Büfetts bieten die Chance zum Essen ohne Limit. Doch wer nicht aufisst, muss in einigen „All you can eat“-Restaurants bereits mit einer Strafe rechnen. (Symbolbild: Julia Filirovsk / Pexels)

In einigen „All you can eat“-Restaurants wird inzwischen eine Gebühr fällig, wenn Gäste größere Mengen Essen zurückgehen lassen. Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) mit Sitz in Münster begrüßt diesen Trend – und fordert zugleich eine faire Verwendung der so eingenommenen Gelder.

Wie die NGG Münsterland in einer Medienmitteilung erklärt, könne ein solches „Büfett-Bußgeld“ ein effektives Mittel sein, um der Lebensmittelverschwendung in der Gastronomie entgegenzuwirken. Die Erfahrung zeige: Wer für übrig gebliebenes Essen zahlen müsse, überlege sich zweimal, wie viel er sich auf den Teller lade. Das gelte nicht nur für Speisen, sondern auch für Getränke bei Flatrates, so die NGG.

Doch die Gewerkschaft fordert, dass das „Bußgeld“ nicht einfach in der Kasse des Betriebs lande. Vielmehr solle ein Teil der Einnahmen gezielt in bessere Löhne für Küchen- und Servicepersonal investiert werden. Auch eine Spende an Organisationen wie „Brot für die Welt“ sei denkbar, wie es in der Mitteilung heißt.

In der Kritik der Gewerkschaft steht das Verhalten vieler Restaurantgäste an Selbstbedienungsbüfetts: Große Portionen, die nicht aufgegessen werden, führten dazu, dass in der Gastronomie Woche für Woche teils mehrere Hundert Euro an Lebensmitteln im Müll landeten. Aus Sicht der NGG sei das weder wirtschaftlich noch ethisch vertretbar. Wer am Büfett den Löffel in die Hand nehme, müsse sich bewusst machen, dass hinter jedem Gericht viel Arbeit von Menschen stecke.  

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