Vorsicht beim Knallen Die Bezirksregierung Münster kontrolliert den Verkauf von Silvesterfeuerwerk

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Feuerwerkskörper der Kategorie F2 dürfen nur am 28., 29. und 31. Dezember verkauft werden. (Foto: Andre Bonn / stock.adobe.com)

Feuerwerksbatterien, Fontänen und Raketen dürfen in diesem Jahr am 28., 29. und 31. Dezember verkauft werden. Verbraucher sollten darauf achten kein illegales Silvesterfeuerwerk zu kaufen. Die Bezirksregierung Münster wird in diesem Jahr mit 14 Fachbeamten in sieben Teams (am 27., 28., 29. und 31. Dezember) kontrollieren, ob Feuerwerkskörper ordnungsgemäß gekennzeichnet, vom Händler sachgemäß gelagert und verkauft werden. Dabei werden auch die Brandschutzmaßnahmen sowie die Flucht- und Rettungswege unter die Lupe genommen.

Zuvor hatte die Bezirksregierung Münster ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Bereich Arbeitsschutz speziell für die Überwachung von Silvester-Pyrotechnik geschult. „Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter lernen, wie sie Silvesterfeuerwerk rechtssicher überprüfen müssen und welche Gefahren von den unterschiedlichen optischen und akustischen Effekten ausgehen“, erklärt Sprengstoffexperte Bernhard Lepping. „Auch über Neuheiten bei der Silvester-Pyrotechnik wurde informiert.“

Bei den Kontrollen wird besonders auf die korrekte Kennzeichnung des Feuerwerks geachtet. Außerdem soll der Verkauf von illegalem Feuerwerk unterbunden werden. Dabei liegt der Schwerpunkt in diesem Jahr bei den so genannten Sonderpostenmärkten. Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 dürfen in diesem Jahr am 28., 29. und 31. Dezember verkauft werden – und zwar nur innerhalb von Verkaufsräumen – und nicht beispielsweise in Passagen oder aus einem Kioskfenster heraus.

Woran erkenne ich legales Feuerwerk?

Nur legales Feuerwerk sollte gekauft und angezündet werden. Das erkennt man an der CE-Kennzeichnung mit einer Registriernummer. Produkte, die mit der alten BAM-Nummer gekennzeichnet sind, dürfen nicht mehr vertrieben werden.

In Deutschland geprüftes Feuerwerk wird wie folgt eingeteilt:

  • Kategorie F1 (CE 0589 und 0589-F1-xxxx),
  • Kategorie F2 (CE 0589 und 0589-F2-xxxx).

Dabei steht die Prüfstellennummer 0589 für die BAM, und xxxx ist eine Produktnummer. Im EU-Ausland geprüfte Feuerwerkskörper haben eine andere Behördennummer.

Feuerwerksartikeln der Kategorie F1 dürfen während des ganzen Jahres an Personen über 12 Jahre verkauft und von diesen auch abgebrannt werden. Pyrotechnik-Artikel der Kategorie F2 – dazu gehören beispielsweise komplette Sortimente sowie Raketen und Böller – dürfen auf keinen Fall an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren verkauft werden! Erwachsene dürfen diese Artikel nicht an Jugendliche weitergeben.

Der Verkauf und auch die Verwendung von nicht zugelassenem Feuerwerk, welches „schwarz“ auf der Straße, im Internet oder auf Flohmärkten angeboten wird, können nach dem Sprengstoffgesetz als Straftat geahndet werden.

Wenn das legale Feuerwerk gekauft ist, hier noch ein paar Tipps zum sicheren Umgang mit Feuerwerk:

  • Feuerwerk der Kategorie F2 darf nur an Silvester (31. Dezember) und Neujahr (1. Januar) abgebrannt werden
  • Vor dem Abbrennen die Sicherheitshinweise lesen und beachten
  • Sich nach dem Zünden von Raketen, Böllern und Fontänen schnell entfernen
  • Bei Raketen auf sichere „Abschussrampen“ achten: schwere Sektflaschen oder am besten
  • Flaschen in einem Flaschenkasten
  • Feuerwerksbatterien, Raketen, Fontänen niemals unter Bäumen oder Laternen zünden
  • Blindgänger nicht erneut anzünden, sondern mit Wasser übergießen
  • Nicht mit Feuerwerkskörpern basteln, sie sind eine häufige Unfallursache
  • Fenster und Türen zur Sicherheit geschlossen halten.

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