Videoüberwachung in Online-Klausuren? AStA der Uni Münster befürchtet erheblichen Eingriff in die Privatsphäre der Prüflinge

Der AStA der Uni Münster befürchtet einen erheblichen Eingriff in die Privatsphäre der Studierenden durch die geplante Videoüberwachung bei den anstehenden Online-Prüfungen. (Archivbild: Thomas Hölscher)
Der AStA der Uni Münster befürchtet einen erheblichen Eingriff in die Privatsphäre der Studierenden durch die geplante Videoüberwachung bei den anstehenden Online-Klausuren. (Archivbild: Thomas Hölscher)

Zurzeit beginnt für die Studierenden an der Uni Münster wieder die Prüfungsphase. Doch aufgrund der Corona-Pandemie ist auch in diesem Semester alles anders. Während im letzten Semester Prüfungen noch in den großen Messehallen der Halle Münsterland geschrieben werden konnten, finden Prüfungen in diesem Jahr vor allem online statt. Der AStA der Uni beschwerte sich nun beim Rektorat, dass für einige Prüfungen eine Videoüberwachung in Form eines parallel laufenden Zoom-Meetings angedacht sind. Zum einen fürchten die Vertreter der Studierenden, dass diese Maßnahmen „unter Umständen den prüfungsrechlichen Grundsatz der Chancengleichheit“ verletzen, da mehrere technische Geräte vorhanden sein müssen, zudem stellt es aus ihrer Sicht einen erheblichen Eingriff in die Privatsphäre der Prüflinge dar.

„Grundsätzlich begrüßen wir, dass viele Institute ihre Klausuren online anbieten und Studierende nicht noch zusätzlich zum Prüfungsstress gesundheitlicher Gefahren einer Präsenzprüfung ausgesetzt werden“ sagt Steffen Dennert aus dem Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) der Uni Münster. Dennoch sieht der AStA die Umsetzung einiger Online-Klausuren sehr kritisch, da es vermehrt zu Situationen kommt, die die Privatsphäre der Studierenden verletzen können. Teilweise wird von Studierenden erwartet, neben ihrem Arbeitsplatz auch die persönlichen Wohnräume zu filmen oder mit mehreren Kameras Tisch und Türen aufzuzeichnen. „Eine solche Rundumüberwachung halten wir für unzulässig“, erklärt Lina Eilers aus dem AStA-Vorsitz.

Das führe auch zu ganz konkreten Einschränkungen der Betroffenen: „Wir hören von Studierenden, die ihre Prüfungen nicht in ihren eigenen Zimmern ablegen können, weil beispielsweise nicht alle Türen ersichtlich sind“, so Eilers. Der AStA erklärt, dass solche Hürden in dieser gesamtgesellschaftlich angespannten Situation den Druck auf die Studierenden nur unnötig erhöht, da es kaum oder gar keine Ausweichmöglichkeiten gibt: „Die Uni stellt nur ganz vereinzelt Prüfungsräume zur Verfügung und sich für eine Klausur bei Freund*innen in die Wohnung zu setzen ist in Zeiten in denen wir alle unsere Kontakte auf ein Minimum reduzieren wollen auch keine Option,“ führt Jacqueline Wefers aus dem Fachschaftenreferat des AStA weiter aus. „Hier erwarten wir von den Lehrenden und der Universitätsleitung, Konzepte zu entwickeln, welche die Durchführung von Prüfungen ermöglichen und die Persönlichkeitsrechte der Studierenden schützen.“

Während die Uni Münster keine klaren Ansagen gegen eine ausufernde Videoüberwachung in Online-Prüfungen macht, sind andere Universitäten schon weiter. So schreibt beispielsweise die TU Berlin auf ihrer Internetseite: „Videoüberwachung ist an der TU mangels Rechtsgrundlage unrechtmäßig.“

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