
Der Münsteraner AfD-Politiker Ralf Pöhling steht wegen mehrerer Beiträge im sozialen Netzwerk „X“ parteiintern und öffentlich in der Kritik. In seinen Postings forderte er unter anderem eine „Mobilmachung“ und die Bewaffnung der Bevölkerung, äußerte sich zustimmend zu verschwörungsideologischen Positionen und bezeichnete sich selbst als „Bombenentschärfer“, dem die Waffe abgenommen worden sei. Auch stellte er sich verbal hinter Reichsbürger, Nazis und Verschwörungstheoretiker und sprach diesen Gruppen pauschal Recht zu. Diese Beiträge haben nun Konsequenzen.
Pöhling ist Mitglied der AfD im Kreisverband Münster sowie im Landesfachausschuss NRW und im Bundesfachausschuss Asyl & Migration. ALLES MÜNSTER konfrontierte die AfD mit der Frage, wie sich solche Aussagen mit dem Selbstverständnis einer „Partei der Mitte“ vereinbaren lassen. Die Antwort folgte prompt.
„In keiner Weise vereinbar mit AfD-Grundwerten“
„Die Äußerungen von Herrn Pöhling waren weder dem Kreisverband noch dem Landesverband bisher bekannt. Seine Aussagen sind in keiner Weise mit den Grundwerten und der politischen Zielsetzung der AfD vereinbar“, erklärte Kris Schnappertz, Pressesprecher des Landesverbands NRW, auf Anfrage. Wie Schnappertz weiter mitteilte, habe der Kreisverband Münster ein Parteiausschlussverfahren gegen Pöhling eingeleitet. Der Landesvorstand wolle dem Verfahren beitreten – ein entsprechender Beschluss soll auf der nächsten Vorstandssitzung gefasst werden.

Pöhling sieht sich als „Whistleblower“
Zuvor hatte sich auch Pöhling selbst gegenüber unserer Redaktion geäußert. Hier bezeichnete er sich als Whistleblower, nicht als Extremist. Er berief sich auf seine langjährige Tätigkeit im Sicherheitsbereich und erklärte, er könne sich aufgrund eines „berufsbedingten Maulkorbs“ nur in Andeutungen äußern. Nach eigenen Angaben war er unter anderem nach den Anschlägen vom 11. September 2001 sowie während der Flüchtlingskrise 2015 im Einsatz und habe dabei Beobachtungen gemacht, die nicht mit der öffentlichen Darstellung übereinstimmten.
Die Bundesrepublik befinde sich seiner Einschätzung nach seit Jahren in einem verfassungswidrigen Zustand. Kritik an seinen Äußerungen wies er zurück und erklärte, man arbeite „im Hintergrund an einer rechtskonformen Lösung“. Die AfD sieht er – ebenso wie sich selbst – als Ziel gezielter Diffamierung durch einflussreiche Kreise: „Die permanente Diskreditierung, die wir als AfD derweil erfahren, hat viel weniger mit der Realität zu tun, als vielmehr damit, dass wir bestimmten Kreisen mit sehr viel Einfluss seit Jahren zu hart auf die Füße treten.“
Polizei: Bislang kein Verstoß gegen das Waffengesetz
Auch behauptete Pöhling, ihm sei von der Polizei eine Waffe („Schießeisen“) abgenommen worden. Die Polizei Münster teilte auf Anfrage mit, dass die von Pöhling veröffentlichten Beiträge strafrechtlich geprüft würden und gegebenenfalls ein Verfahren eingeleitet werde. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft liege „weder aktuell noch zuletzt“ ein Ermittlungsverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz vor. Weitere Auskünfte zu einzelnen Personen wurden aus Datenschutzgründen nicht erteilt. Der AfD-Politiker ist Mitglied im Bund der Militär- und Polizeischützen (BDMP). Dies geht aus einem Kandidatenprofil hervor, das im Rahmen der Landtagswahl 2022 veröffentlicht wurde.
Die Aussagen Pöhlings, in denen er unter anderem die Notwendigkeit einer Bewaffnung des Volkes betont und staatlichen Institutionen unterstellt, „für den Feind“ zu arbeiten, hatten bereits im Vorfeld Diskussionen ausgelöst. Sie greifen Begriffe und Narrative aus dem verschwörungsideologischen und rechtsextremen Milieu auf – etwa durch die Bezugnahme auf „Mobilmachung“, geheimdienstliche Unterwanderung und ein angeblich verfassungswidriges System. Mit dem eingeleiteten Parteiausschlussverfahren distanzieren sich nun sowohl der Kreis- als auch der Landesverband von dem AfD-Funktionsträger aus Münster.
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