
Der Münsteraner AfD-Politiker Ralf Pöhling steht wegen mehrerer Beiträge im sozialen Netzwerk „X“ parteiintern und öffentlich in der Kritik. In seinen Postings forderte er unter anderem eine „Mobilmachung“ und die Bewaffnung der Bevölkerung, äußerte sich zustimmend zu verschwörungsideologischen Positionen und bezeichnete sich selbst als „Bombenentschärfer“, dem die Waffe abgenommen worden sei. Auch stellte er sich verbal hinter Reichsbürger, Nazis und Verschwörungstheoretiker und sprach diesen Gruppen pauschal Recht zu. Diese Beiträge haben nun Konsequenzen.
Pöhling ist Mitglied der AfD im Kreisverband Münster sowie im Landesfachausschuss NRW und im Bundesfachausschuss Asyl & Migration. ALLES MÜNSTER konfrontierte die AfD mit der Frage, wie sich solche Aussagen mit dem Selbstverständnis einer „Partei der Mitte“ vereinbaren lassen. Die Antwort folgte prompt.
„In keiner Weise vereinbar mit AfD-Grundwerten“
„Die Äußerungen von Herrn Pöhling waren weder dem Kreisverband noch dem Landesverband bisher bekannt. Seine Aussagen sind in keiner Weise mit den Grundwerten und der politischen Zielsetzung der AfD vereinbar“, erklärte Kris Schnappertz, Pressesprecher des Landesverbands NRW, auf Anfrage. Wie Schnappertz weiter mitteilte, habe der Kreisverband Münster ein Parteiausschlussverfahren gegen Pöhling eingeleitet. Der Landesvorstand wolle dem Verfahren beitreten – ein entsprechender Beschluss soll auf der nächsten Vorstandssitzung gefasst werden.
Pöhling sieht sich als „Whistleblower“
Zuvor hatte sich auch Pöhling selbst gegenüber unserer Redaktion geäußert. Hier bezeichnete er sich als Whistleblower, nicht als Extremist. Er berief sich auf seine langjährige Tätigkeit im Sicherheitsbereich und erklärte, er könne sich aufgrund eines „berufsbedingten Maulkorbs“ nur in Andeutungen äußern. Nach eigenen Angaben war er unter anderem nach den Anschlägen vom 11. September 2001 sowie während der Flüchtlingskrise 2015 im Einsatz und habe dabei Beobachtungen gemacht, die nicht mit der öffentlichen Darstellung übereinstimmten.
Die Bundesrepublik befinde sich seiner Einschätzung nach seit Jahren in einem verfassungswidrigen Zustand. Kritik an seinen Äußerungen wies er zurück und erklärte, man arbeite „im Hintergrund an einer rechtskonformen Lösung“. Die AfD sieht er – ebenso wie sich selbst – als Ziel gezielter Diffamierung durch einflussreiche Kreise: „Die permanente Diskreditierung, die wir als AfD derweil erfahren, hat viel weniger mit der Realität zu tun, als vielmehr damit, dass wir bestimmten Kreisen mit sehr viel Einfluss seit Jahren zu hart auf die Füße treten.“
Polizei: Bislang kein Verstoß gegen das Waffengesetz
Auch behauptete Pöhling, ihm sei von der Polizei eine Waffe („Schießeisen“) abgenommen worden. Die Polizei Münster teilte auf Anfrage mit, dass die von Pöhling veröffentlichten Beiträge strafrechtlich geprüft würden und gegebenenfalls ein Verfahren eingeleitet werde. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft liege „weder aktuell noch zuletzt“ ein Ermittlungsverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz vor. Weitere Auskünfte zu einzelnen Personen wurden aus Datenschutzgründen nicht erteilt. Der AfD-Politiker ist Mitglied im Bund der Militär- und Polizeischützen (BDMP). Dies geht aus einem Kandidatenprofil hervor, das im Rahmen der Landtagswahl 2022 veröffentlicht wurde.
Die Aussagen Pöhlings, in denen er unter anderem die Notwendigkeit einer Bewaffnung des Volkes betont und staatlichen Institutionen unterstellt, „für den Feind“ zu arbeiten, hatten bereits im Vorfeld Diskussionen ausgelöst. Sie greifen Begriffe und Narrative aus dem verschwörungsideologischen und rechtsextremen Milieu auf – etwa durch die Bezugnahme auf „Mobilmachung“, geheimdienstliche Unterwanderung und ein angeblich verfassungswidriges System. Mit dem eingeleiteten Parteiausschlussverfahren distanzieren sich nun sowohl der Kreis- als auch der Landesverband von dem AfD-Funktionsträger aus Münster.
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Wenn ich über die Presse erfahren muss, dass gegen mich ein Parteiausschlussverfahren eingeleitet worden ist, dann erfolgt die Antwort genau so öffentlich, ebenso über die Presse.
Zunächst zur Polizei und den waffenrechtlichen Verstößen, die hier verneint werden:
Der gesamte Schriftverkehr der letzten 6 Jahre zwischen Polizei, Anwalt, Verwaltungsgericht und Oberverwaltungsgericht liegt mir im Original vor. Das letzte Schreiben der Polizei Münster ist datiert auf den 27.03.2025.
Offenkundig hat die Polizei Münster einen Maulkorb bekommen, was meine Darlegungen zum gekaperten Staatsapparat eindeutig bestätigt. Von wem hier der Maulkorb erteilt worden ist, wird zu klären sein.
Sämtliche schriftlichen Unterlagen sind von mir bereits vor längerer Zeit umfassend digitalisiert und zu meinem eigenen Schutz strategisch platziert worden. Sollte ich plötzlich unerwartet versterben, so werden diese Informationen dennoch den Weg an die Öffentlichkeit finden.
Ich kann zudem versichern, dass ich weder selbstmordgefährdet noch irgendwie anderweitig körperlich krank bin.
Abgesehen von einer Hausstauballergie bin ich für mein Alter absolut fit.
Jetzt zum AfD KV Münster:
Es gibt bereits seit mehreren Jahren interne Querelen im KV und offensichtliche Kungelei bei der Vergabe von Vorstandsposten und den Plätzen auf den Wahllisten, sowie Verstöße gegen die Wahlordnung.
Da werden Posten nicht nach Kompetenz vergeben, sondern nach privater Verflechtung und gegenseitiger Unterstützung. Die wichtigen Positionen werden am laufenden Meter blockiert von Leuten, die sich dann niemals mit Namen und/oder Bild in der Öffentlichkeit zeigen, ich verweise in diesem Zusammenhang auf die Website der AfD Münster, und dann den KV in den Umfragen mangels öffentlicher Parteiarbeit dann natürlich nach unten ziehen.
Es gibt zudem interne Vorwürfe von Unterschlagung von Parteigeldern bis hin zum Verdacht der Geldwäsche.
Ich weiß zudem gesichert, dass der Vorstand der AfD Münster aus berühmt berüchtigten Sicherheitskreisen unterwandert ist. Inwiefern dies Herrn Birke bewusst ist, ist mir nicht bekannt.
Wir haben bisher versucht, diese Probleme über die parteiinternen Schiedsgerichte zu regeln, um einen öffentlichen Schlagabtausch zum Schaden der AfD zu vermeiden. Die Antwort darauf ist ein öffentlich über die Presse kommuniziertes Parteiausschlussverfahren gegen mich. Das ist sehr schlechter Stil und schadet der AfD massiv.
Ich verweise in diesem Zusammenhang auf StGB §§ 107 nebst 107 a,b,c. sowie auf StGB § 188
Und jetzt muss man nur eins und eins zusammenzählen und kann sich dann vielleicht denken, wer hier wohl recht hat mit seinen Ausführungen zu einem laufenden Staatsstreich.