
Die „Alternative für Deutschland“ (AfD) hat ihr Verfahren gegen den Verfassungsschutz verloren. Sowohl die AfD als auch ihre Jugendorganisation „Junge Alternative“ dürfen vom Verfassungsschutz als Verdachtsfall eingestuft werden.
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Soeben hat das Oberverwaltungsgericht in Münster das Urteil gesprochen. Die Berufung wurde in allen Fällen zurückgewiesen.
Mehr Informationen im Laufe des Tages hier.
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