AfD-Schiller wegen Körperverletzung verurteilt Ratsherr muss 30 Tagessätze à 70 Euro zahlen / Einspruch zurückgezogen

AfD-Ratsherr Martin Schiller, hier beim Neujahrsempfang 2017 im Rathaus, wurde wegen Körperverletzung verurteilt. (Archivbild: Thomas Hölscher)
AfD-Ratsherr Martin Schiller, hier beim Neujahrsempfang seiner Partei 2017 im Rathaus, wurde wegen Körperverletzung verurteilt. (Archivbild: Thomas Hölscher)

Am Freitag fand vor dem Amtsgericht Münster die Verhandlung gegen den AfD-Ratsherrn Martin Schiller wegen Körperverletzung statt. Schiller hatte bei einer Parteiveranstaltung im April 2018 in der Stadtbücherei einen damals 58-jährigen Rentner aus den Räumlichkeiten geworfen und ihn dabei verletzt. Das Gericht verurteilte den AfD-Politiker am Nachmittag nun zu einer Geldstrafe.

Etwa ein Jahr nach den Geschehnissen um die AfD-Veranstaltung hatte das Amtsgericht Strafbefehl gegen Martin Schiller erlassen. Der AfD-Ratsherr legte Einspruch ein und berief sich dabei auf die Ausübung seines Hausrechtes. Hintergrund: Schiller hatte damals einen Gast des Café Colibri, einer Gastronomie innerhalb der Stadtbücherei, als vermeintlichen Störer ausgemacht. Als dieser die Toilettenanlagen der Bücherei nutzte, wurde er von Schiller und weiteren Helfern gewaltsam vor die Tür gesetzt. Dabei sei er geschlagen worden. Das Opfer erlitt bei dem Übergriff Fingerstauchungen und eine Rippenprellung und erstattete später Anzeige, Martin Schiller legte Einspruch gegen den Strafbefehl ein.

Bei der öffentlichen Hauptverhandlung wurden die Abläufe rekonstruiert und zahlreiche Zeugen gehört. Martin Schiller blieb bei seiner Version und gab zu, gemeinsam mit weiteren Personen den Frührentner, der sich sehr aggressiv verhalten habe, aus dem Untergeschoss der Stadtbücherei hinausgetragen und ihn vor die Tür gesetzt zu haben, einen Faustschlag bestritt Schiller. Dennoch zog der AfD-Politiker seinen ursprünglichen Einspruch schließlich zurück, um ein eventuell deutlich höheres Strafmaß zu vermeiden. Denn unter Umständen handele es sich letztlich sogar um eine gefährliche bzw. gemeinschaftliche Körperverletzung, so das Gericht. Schiller muss nun eine Geldstrafe in Höhe von 2100 Euro zahlen.

„Das Gericht ist seiner ursprünglichen Einschätzung gefolgt und hat Herrn Schiller und der AfD eine klare Grenze aufgezeigt“, erklärt Carsten Peters vom „Keinen Meter den Nazis“-Bündnis. „Übergriffe wie dieser werden uns auch zukünftig nicht vom Protest abhalten. Wir lassen uns nicht einschüchtern.“ „Martin Schiller und die AfD stilisieren sich gerne als Opfer“, ergänzt Liza Schulze-Boysen, Pressesprecherin des Bündnisses, zur heutigen Verhandlung. Heute habe sich gezeigt, dass sie genau das nicht sind. „Herr Schiller ist ein verurteilter politischer Gewalttäter, kein Opfer.“

2 Kommentare

  1. Eine lange überfällige Antwort an Herrn Reinhard Rupsch, Mitglied der AfD Münster:
    Herr Rupsch, hat Ihnen Ihr „Traum Führer“ und so angebetetes Vorbild Martin Schiller, im Volksmund auch „Prügelmartin“ genannt, etwa was „in den Tee getan?!
    Wenn Sie es lustig finden was in der Stadtbücherei vor sich ging, dann haben Sie sich sowieso schon selber disqualifiziert.
    Salomonisches Urteil?
    WTF?!
    Salomon war, wie wir alle wissen doch Jude.
    Und der wird von Ihnen auch noch in den Ring geworfen?!
    Das wundert mich doch schon sehr. Wo ich doch wirklich „Deportationsforderungen“ während meines Jahres in der Hetzer-Partei vernommen hatte. Gegen Juden und natürlich, wie sollte es anders sein, gegen Flüchtlinge, Asylanten usw.
    Kleine Frage: Wer hat Ihnen denn letztes Weihnachten Ihre Pakete gebracht?!
    Ich träume von einem Auslieferungs Stop für Leute wie Sie und Ihre immer lächelnden, immer das letzte Wort habenden „Parteikollegen.“
    Sie sollten sich doch wirklich etwas schämen, nur leider vermute ich Sie wissen gar nicht, was Schande bedeutet.

  2. „Liza Schulze-Boysen, Pressesprecherin des Bündnisses:
    „Herr Schiller ist ein verurteilter politischer Gewalttäter, kein Opfer.“ “
    Wie sagte schon Willy Brandt? „Ham´ ses nich ´ne Nummer kleena?“ :D
    Der Knackpunkt, warum Schiller überhaupt zu einer Geldstrafe verurteilt wurde, liegt in einem objektiv nachvollziehbaren Irrtum über die Reichweite seines Hausrechts als Mieter des Lesesaals und dem Zeitpunkt der Räumung der Toilette.
    Insofern ist eine Geldstrafe gerechtfertigt.
    Hingegen halte ich die Reaktionen von linker Seite für überzogen.
    Der Farbanschlag auf sein Ladenlokal mit einem Schaden von € 5.000,– und die vielfältigen Aktionen – sogar im Rathaus-Foyer! – gegen „Prügel-Martin“ sollten bei der Strafe gegen gerechnet werden.
    Leider sind salomonische Urteile heute selten!

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