Ab morgen gilt in Münster wieder die Inzidenzstufe 1, weil die Stadt seit mehr als acht Tagen eine zweistellige Inzidenz hat. Sie liegt aktuell bei 14,0. Das teilte die Stadt Münster mit.
Ab Mittwoch gelten gemäß der Corona-Schutzverordnung NRW verschärfte Regeln, etwa bei Veranstaltungen. In Clubs und Diskotheken mit Außenbereichen sind höchstens 250 Personen mit Test zugelassen. Bei privaten Veranstaltungen sind in Innenräumen höchstens 100 Personen mit Test und sichergestellter Rückverfolgbarkeit erlaubt. Auf dem Wochenmarkt in Münster herrscht in Warteschlangen, Anstellbereichen sowie unmittelbar an Verkaufsständen wieder Maskenpflicht.
Auch in den Schwimmbädern gibt es Einschränkungen. Die Zahl der Badegäste muss begrenzt werden. Es gilt erneut, Schwimm- und Badezeiten in Zeitfenstern zu reservieren. Außerdem muss verpflichtend der Mindestabstand eingehalten und eine Maske getragen werden. Auf den Internetseiten des Sportamtes finden sich die Einzelheiten zu den Öffnungszeiten und den geltenden Beschränkungen.
„Die Rückkehr dieser Schutzmaßnahmen folgt den Landesregeln im Falle steigender Infektionszahlen“, sagt Krisenstabsleiter Wolfgang Heuer. Ziel sei weiterhin, den Anstieg der Infektionen abzubremsen und schwere Krankheitsverläufe möglichst zu vermeiden.
Aktuell gelten 84 Menschen in Münster als infiziert. In den Krankenhäusern werden derzeit drei Corona-Patienten behandelt, keiner von ihnen auf einer Intensivstation. Aktuell gelten 84 Münsteranerinnen und Münsteraner als infiziert. Drei Personen befinden sich im Krankenhaus. Inzwischen sind mehr als 231.000 Münsteraner erstgeimpft. Davon sind mehr als 187.000 vollständig immunisiert.
- Schillerstraße wird „Fahrradstraße 2.0“? Stadt plant Umgestaltung zur sicheren und komfortablen Fahrradstraße / Beteiligungsprozess startet mit Infoveranstaltung am 18. April - 31. März 2023
- Roboter im OP-Saal Medizinerinnen und Mediziner diskutieren über Zukunft der Endoprothetik - 25. März 2023
- Wenn die Lieferketten stoppen Interview mit Lieferketten-Experte Professor Wolfgang Buchholz - 25. März 2023