Seit dem 1. Mai 2013 gibt es den Fonds Sexueller Missbrauch. Hier können Betroffene Sachleistungen beantragen. Antragsberechtigt sind Betroffene, die als Kinder oder Jugendliche im familiären oder institutionellen Bereich sexuell missbraucht wurden, also zum Tatzeitpunkt minderjährig waren.
Die Beratungsstelle Zartbitter Münster ist über die Deutsche Gesellschaft für Prävention zur Intervention bei Kindesmisshandlung und –vernachlässigung (DGfPI) Kooperationspartner des Bundesministeriums für Familie, Senioren Frauen und Jugend und ist berechtigt und geschult, Menschen kostenlos bei der Antragstellung zu unterstützen. Es ist grundsätzlich nicht empfehlenswert, den Antrag alleine auszufüllen.
Am 16. Januar informiert die Leiterin Astrid-Maria Kreyerhoff von 18.30 bis 20 Uhr in der Beratungsstelle Zartbitter Münster am Berliner Platz 8 über die Rahmenbedingungen, die es für die Antragstellung gibt, was beantragt werden kann und was zu beachten ist.
Um Anmeldung unter info@zartbitter-muenster.de oder 41 40 555 wird wegen begrenzter Platzkapazitäten gebeten.
www.fonds-missbrauch.de
- „Insekten pupsen nicht“ Lebensmittel-Experte der FH Münster äußert sich zu UV-behandelten Mehlwürmern - 14. Februar 2025
- American Sports Night zum Superbowl ASC Münster und Cineplex laden zum Event am 9. Februar ein - 3. Februar 2025
- Mit Stethoskop und Kamera Arzt der Raphaelsklinik in Endabstimmung eines renommierten Fotowettbewerbs - 26. Januar 2025