Seit dem 1. Mai 2013 gibt es den Fonds Sexueller Missbrauch. Hier können Betroffene Sachleistungen beantragen. Antragsberechtigt sind Betroffene, die als Kinder oder Jugendliche im familiären oder institutionellen Bereich sexuell missbraucht wurden, also zum Tatzeitpunkt minderjährig waren.
Die Beratungsstelle Zartbitter Münster ist über die Deutsche Gesellschaft für Prävention zur Intervention bei Kindesmisshandlung und –vernachlässigung (DGfPI) Kooperationspartner des Bundesministeriums für Familie, Senioren Frauen und Jugend und ist berechtigt und geschult, Menschen kostenlos bei der Antragstellung zu unterstützen. Es ist grundsätzlich nicht empfehlenswert, den Antrag alleine auszufüllen.
Am 16. Januar informiert die Leiterin Astrid-Maria Kreyerhoff von 18.30 bis 20 Uhr in der Beratungsstelle Zartbitter Münster am Berliner Platz 8 über die Rahmenbedingungen, die es für die Antragstellung gibt, was beantragt werden kann und was zu beachten ist.
Um Anmeldung unter info@zartbitter-muenster.de oder 41 40 555 wird wegen begrenzter Platzkapazitäten gebeten.
www.fonds-missbrauch.de
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