Für rund 2600 Mädchen und Jungen in Münster beginnt mit dem Schuljahr 2017/18 ein neuer Lebensabschnitt. Wer bis zum 30. September 2017 das 6. Lebensjahr vollendet hat, wird schulpflichtig. Die Grundschulen und die Primussschule nehmen vom 7. bis 11. November 2016 die Anmeldungen ihrer künftigen Erstklässler entgegen.
Um lange Wartezeiten zu vermeiden, sollten Eltern ihren Anmeldetermin schon im Vorfeld mit der gewünschten Schule abstimmen. Für die Anmeldung der angehenden ABC-Schützen wird die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch benötigt. Eine vorzeitige Einschulung ist für Kinder, die nach dem 30. September 2011geboren wurden, möglich. Voraussetzung ist die Schulfähigkeit. Kinder, die zum Schuljahr 2016/17 zurückgestellt wurden, müssen jetzt erneut angemeldet werden.
Bei Fragen zur Anmeldung hilft die ausgewählte Grundschule weiter. Auch das städtische Amt für Schule und Weiterbildung steht als Ansprechpartner zur Verfügung (Tel. 02 51/4 92-40 54).
- Falschgeld und Waffen im Reisegepäck Zoll am Flughafen Münster/Osnabrück leitet Verfahren gegen mehrere Reisende ein / Immer mehr verbotene oder unversteuerte Gegenstände - 24. April 2024
- „Kant get you out of my head“ Denkanstöße zu Immanuel Kant in der ganzen Stadt / Philosophisches Seminar würdigt 300. Geburtstag des Denkers mit ungewöhnlicher Veranstaltungsreihe - 10. April 2024
- Versorgung auch ohne Versichertenstatus Malteser erweitern Zeiten für medizinische Hilfeleistung - 2. April 2024