Gregor Herzog ist sauer, oder zumindest war er es Anfang Februar. Der beliebte Instagrammer, dem unter dem Namen @herzog_gregor über 3.000 Menschen folgen, hat sich in einem Post Luft gemacht. Eines seiner charakteristischen Münsterfotos tauchte in einem anderen Profil auf, ohne Quellenangabe, ohne Namensnennung und natürlich ohne den Fotografen vorher zu fragen. Und es war nicht das erste Mal.
„Es gab sogar mal eine Instagram-Seite, die fast ausschließlich aus meinen Fotos bestand“, schildert der Fotograf noch immer sichtlich fassungslos. Die Seite wurde sofort gelöscht, nachdem Herzog dem Nutzer eine entsprechende Nachricht geschickt hat.
Ähnliches hat Mechthild Wermeling erlebt, die sich als @me_we_ms auf Architekturfotografie spezialisiert hat. Durch Zufall entdeckte sie eines ihrer Fotos auf einer anderen Seite. Nachdem sie einen entsprechenden Kommentar hinterlassen hat, wurde sie vom Nutzer gesperrt mit dem Ergebnis, dass sie nicht mehr überprüfen konnte, ob ihr Foto noch immer auf der Seite erscheint. Freunde haben es ihr dann bestätigt. „Ich glaube ja an das Gute im Menschen und bin davon überzeugt, dass es viele Nutzer einfach nicht besser wissen und glauben, dass die Fotos auf Instagram oder Facebook frei verfügbar sind“, meint Gregor Herzog.
Prof. Dr. Thomas Hoeren vom Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht stellt schnell klar, dass das Kopieren und Nutzen fremder Fotos ohne ausdrückliche Genehmigung ganz klar ein Verstoß gegen das Urheberrechtsgesetz darstellt: „Die Fotorechte sind in Deutschland extrem gut geschützt. Der Fotograf kann viel Geld verlangen, da er doppelt geschädigt wurde. Zum einen hat man sein Foto geklaut, ohne ihn zu fragen und zum anderen wurde es veröffentlicht, ohne zu sagen, wo es herkommt.“ Hoeren berichtet weiter, dass das Thema nicht neu sei und in Fachkreisen viel diskutiert werde. „Ein Foto ist mitunter schnell gemacht, warum sollte ich es nicht mal eben schnell klauen dürfen. So scheinen viele zu denken“, glaubt der Jurist. Hoeren berichtet von einem Verein, der ohne nachzudenken drei Fotos für seine Webseite aus dem Netz heruntergeladen hat und nach der Klage des Urhebers hoch verschuldet war.
Viele Nutzer bei Facebook oder Instagram versehen ihre Fotos mit Logos oder Signaturen, auch auf Gregor Herzogs Facebook-Fotos steht der Name unter den Bildern. „Oft wird diese Signatur von den Leuten abgeschnitten oder mit Photoshop entfernt, damit der Urheber nicht erkennbar ist“, beklagt Herzog. Auch das ist für Prof. Thomas Hoeren nichts Neues: „Wer das macht, verstößt gegen den Paragrafen 95c des Urheberrechtsgesetzes.“ Dieses Gesetz ist Dreh- und Angelpunkt bei der Frage, wie zum Beispiel Fotos im Internet gegen ungefragtes Kopieren und Verbreiten geschützt sind. Paragraf 95c regelt zum Beispiel ganz klar, dass es strafbar ist, wenn Teile des Bildes entfernt werden, die auf den Urheber hinweisen. Ganz wichtig: Die Urheberrechte sind nicht übetragbar, nur die Nutzungsrechte. Urheber bleibt derjenige, der auf den Auslöser gedrückt hat. Dieser Urheber kann entscheiden, was mit seinen Fotos passiert. Nette Anfragen wie „ich finde dein Foto toll, darf ich es bei mir teilen?“ werden sicher nur selten abgelehnt und sind ja auch ein Lob für den Fotografen. Allerdings sollte auch hier auf die Quelle verwiesen werden. Wer nicht fragt, macht sich strafbar, wie hoch ein eventueller Schadensersatz ausfällt, ist vom Einzelfall abhängig.
Um herauszufinden, ob die eigenen Fotos auf fremden Seiten zu finden sind, bietet sich Googels Rückwärtssuche für Fotos an. Wobei Herzog das schon länger nicht mehr macht: „Das macht mich wahnsinnig, wenn ich sehe, wo meine geklauten Fotos überall auftauchen!“. Auch Mecky Wermeling hat nach diversen Bilderdiebstählen zeitweise die Lust am Posten ihrer Fotos verloren, letzten Endes haben aber beide zu Instagram zurückgefunden, der Freude an der Fotografie wegen. „Man lernt so viele nette Leute kennen, die aufmunternde Kommentare hinterlassen“, sagt Wermeling und auch Herzog freut sich darüber, dass er durch die Anmerkungen anderer Fotografen ständig Neues dazulernt. Von der Architekturfotografin kommt der Tipp, sich im Falle eines Bilderdiebstahls an @modsagainstabuseonig zu wenden. Die stellen Urheberrechtsverletzer bloß und versuchen, die Rechte der geschädigten Fotografen zu schützen.
Das Problem scheint weit verbreitet zu sein. Bei der Befragung von sechs münsterschen Instagrammern haben drei bestätigt, dass ihre Fotos bereits unrechtmäßigerweise kopiert und ohne Urheberangabe anderswo gepostet wurden. Einer von ihnen findet es besonders ärgerlich, wenn dieser Bilderklau innerhalb der münsterschen Fotoszene abläuft, wo sich viele untereinander kennen. Er würde sich wünschen, dass Instagram, Facebook & Co. den ursprünglichen Fotografen informieren würden, wenn eines seiner Bilder woanders auftaucht, „das dürfte technisch ja wohl kein Problem sein, aber möglicherweise ist das nicht gewünscht“, vermutet er. Außerdem beklagt dieser Fotograf, dass einige seiner Ideen, die sich durch ungewöhnliche Perspektiven oder Lichtsituationen auszeichnen, von anderen Instagrammern kopiert, also gewissermaßen „nachfotografiert“ wurden. Hier allerdings sieht Hoeren schwarz: „Da können Sie höchstens gegen klagen, wenn Sie ein gut bezahlter, namhafter Profifotograf sind, der einen erheblichen wirtschaftlichen Aufwand getrieben hat, um eine bestimmte Bildsituation herzustellen. Als reiner Gebrauchsfotograf haben Sie da keine Chance!“
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Toller Blogartikel! Ich habe als Fotograf viel damit zu kämpfen und meine Anwälte freuen sich natürlich. Schlimm ist es dann aber, wenn man die geklauten Bilder für Schmuddelseiten zweckentfremdet und dann noch ein Persönlichkeitsschaden mit dem Model entsteht. Ich nutze auch Spyder die meine Fotos im Netz finden und diese bei mir melden wo sie zu finden sind. Das lohnt sich bei über Tausenden Fotos unbedingt. Beste Grüße, Nick Freund
Hallo Nick, herzlichen Dank für Deine Rückmeldung! Du hast vollkommen Recht, das ist mehr als nur ärgerlich, zumal wenn Models involviert sind, die plötzlich in einem Kontext erscheinen, in dem sich niemand gerne selber sehen möchte. Alles Gute!
Privatpersonen wegen eines geklauten Fotos anzeigen, ist nur leider vom Aufwand her höher, so dass man lediglich Instagram und Facebook anweisen kann es zu löschen, was meist auch 1-3 Tage später geschieht.
Nee, nichts passiert von deren Seite, wäre nicht deren Aufgabe La la la… Wenn es nicht deren Aufgabe ist, wessen denn dann ? Ich möchte das sie sich jetzt unverzüglich darum kümmern, das wurde auch schon geteilt und fängt an sich zu verbreiten… Hätte sie gleich mal hier gehandelt, wäre dieses gar nicht möglich gewesen. Durch ihr Desinteresse mir zu helfen bzw mein Bild auf derer Seite zu löschen und zu sperren, wurde es verbreitet und sie tragen dur ihr nichthandeln dazu bei. Ihr Vorgesetzter ist bereits über ihre Unfähigkeit informiert! BITTE SORGEN SIE DAFÜR, DASS DAS Bild bis 18h rausgenommen ist, sonst muss ich rechtliche Schritte einleiten…
Hallo, Sie meinen aber jetzt nicht wirklich uns, oder?