Weitere Einschränkungen für Ungeimpfte Neue Corona-Beschlüsse nach Ministerpräsidentenkonferenz / Impfpflicht soll entschieden werden

Unter anderen soll "2G" für den Einzelhandel gelten. (Symbolbild: CC0)
Unter anderen soll „2G“ für den Einzelhandel gelten. (Symbolbild: CC0)

Bei der Bund-Länder-Runde am Donnerstag wurden neue Corona-Regeln festgelegt. So soll unter anderem eine Impfpflicht eingeführt werden. Bis es so weit ist, wird es vor allem für Ungeimpfte eng. Noch-Kanzlerin Angela Merkel sprach von einem „Akt der nationalen Solidarität“, der nötig sei, um sinkende Zahlen zu bekommen. Die Beschlüsse im Einzelnen.

Die 2G-Regeln werden bundesweit inzidenzunabhängig auf den Einzelhandel ausgeweitet. Zugang haben also nur noch Geimpfte und Genesene. Ausgenommen sind Geschäfte des täglichen Bedarfs, hierzu zählen unter anderem Supermärkte oder Apotheken.

Zugang zu Kultur- und Freizeitveranstaltungen erhalten künftig, unabhängig von der Inzidenz, nur noch Geimpfte und Genesene. Teilweise kann auch 2G+ gelten, also ein zusätzlicher Test, gefordert werden. Ausnahmen für Personen, die nicht geimpft werden können und für Personen, für die keine allgemeine Impfempfehlung vorliegt, sind möglich. Gleiches gilt für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren.

Großveranstaltungen werden deutlich eingeschränkt. Nach den neuen Beschlüssen dürfen bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen nur 30 bis 50 Prozent der Kapazität genutzt werden bis zu einer maximalen Gesamtzahl von 5.000 Zuschauenden. Bei Veranstaltungen im Freien darf nur 30 bis 50 Prozent der Kapazität genutzt werden, außerdem gilt eine Obergrenze von 15.000 Zuschauenden, außerdem Maskenpflicht.

Für Ungeimpfte wurden strenge Kontaktbeschränkungen beschlossen. Private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum, an denen nicht geimpfte und nicht genesene Personen teilnehmen, sind auf den eigenen Haushalt sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes zu beschränken. (Kinder bis 14 Jahre ausgenommen). Ehegatten, Lebenspartner und Partnerinnen bzw. Partner einer „nicht ehelichen Lebensgemeinschaft“ gelten als ein Haushalt, auch wenn sie keinen gemeinsamen Wohnsitz haben. Private Zusammenkünfte, an denen ausschließlich Geimpfte und Genesene teilnehmen, sind davon nicht berührt.

Spätestens ab einer Inzidenz von mehr als 350 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern in sieben Tagen sollen Clubs und Diskotheken in Innenräumen geschlossen werden. Aus Sicht des Bundes ist das rechtlich schon jetzt möglich. Bei der Reform des Infektionsschutzgesetzes wurde dieses noch einmal unzweifelhaft klargestellt. Die Länder können diese Möglichkeit aber schon jetzt flächendeckend nutzen, wenn sie es für nötig halten. In Kreisen mit einer Inzidenz von über 350 müssen alle Kontakte reduziert werden. Deshalb gilt bei privaten Feiern und Zusammenkünften eine Teilnehmergrenze von 50 Personen (Geimpfte und Genesene) in Innenräumen und 200 Personen (Geimpfte und Genesene) im Außenbereich. In den Schulen gilt eine Maskenpflicht für alle Klassenstufen, an Silvester gilt ein Feuerwerksverbot.

Im Bundeskanzleramt wird ein erweiterter Bund-Länder-Krisenstab installiert. Dieser soll frühzeitig Probleme in der Logistik, bei der Impfstofflieferung und -verteilung erkennen und beheben. „Das Boostern ist eine ganz große Herausforderung“, stellte der designierte Kanzler Olaf Scholz klar. Es gebe zu viele Ungeimpfte. Daher müsse man alle überzeugen, „diesen Schritt jetzt zu gehen“.

Bis Weihnachten soll all denen, die sich für eine Erstimpfung entscheiden oder eine Zweit- oder Auffrischimpfung benötigen, ein Impfangebot gemacht werden können. Bei einer hohen Nachfrage kann das bis zu 30 Millionen Impfungen bedeuten. Um das leisten zu können, sollen auch Zahnärzte sowie Apothekerinnen und Apotheker impfen dürfen. In Pflegeeinrichtungen können Ärzte Impfungen an Pflegefachkräfte delegieren.

Da bei den aktuell verfügbaren Impfstoffen der Schutz etwa ab dem fünften Monat nachlässt, wird der Impfstatus (= die Dauer der Anerkennung als „vollständig geimpfte Person“), zu verändern sein, wenn keine Auffrischungsimpfung erfolgt. Innerhalb der EU wird diskutiert, dass der Impfstatus nach der zweiten Impfung seine Gültigkeit für neun Monate behalten soll. Bund und Länder wollen sich bis zum Jahresende verständigen, ab wann diese Regelung gelten soll.

Der Bund wird eine einrichtungsbezogene Impfpflicht für Beschäftigte auf den Weg bringen, so in Altenpflegeeinrichtungen und Krankenhäusern. Zudem soll der Bundestag zeitnah über eine allgemeine Impfpflicht entscheiden. Diese könnte ab Februar 2022 greifen. Der Ethikrat soll hierzu bis Jahresende eine Empfehlung erarbeiten.

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