Weihnachtsmarkt: Flächen werden entzerrt Stichprobenartige Kontrollen auf 3G / 22. November bis 23. Dezember 2021

Die einzelnen Bereiche auf dem Weihnachtsmarkt Münster sollen entzerrt werden. (Archivbild: Carsten Pöhler)
Die einzelnen Bereiche auf dem Weihnachtsmarkt Münster sollen entzerrt werden. (Archivbild: Carsten Pöhler)

Die Wiederbelebung der Weihnachtsmärkte in Münster wird mit großem Engagement verschiedener Akteure vorangetrieben. Mit „3G“, also Zutritt für Geimpfte, Genesene und Getestete, sollen die Rahmenbedingungen gesetzt werden. „Damit werden stimmungsvolle Märkte möglich gemacht, ohne den Grundschutz in Sachen Corona zu vernachlässigen“, erklärt Ordnungsdezernent Wolfgang Heuer.

Vor gut vier Wochen wurden im Rathaus die ersten Weichen für die münstersche Adventszeit 2021 gestellt. Die Verwaltung erteilte grundsätzlich „Grünes Licht“ für die Durchführung der Weihnachtsmärkte. Inzwischen sei der Feinschliff in vollem Gange, erklärte die Stadtverwaltung am Donnerstag in einer Pressemitteilung. Auf den sechs Weihnachtsmärkten (Rathaus, Aegidiimarkt, Spiekerhof, Überwasserkirchplatz, Lamberti und Harsewinkelplatz) soll es aber weder abgetrennte Gastronomiebereiche geben, noch eine zwingende Registrierung der Besucher. Stattdessen setzt die Verwaltung auf stichprobenartige Kontrollen auf 3G-Grundlage, sowie eine räumliche Entzerrung der einzelnen Märkte. Hierzu werden aktuell „detaillierte und vor allem individuelle Hygiene- und Sicherheitskonzepte“ erarbeitet. Der Weihnachtsmarkt rund um das Rathaus soll bis in die Stubengasse erweitert werden und auch für den Kiepenkerl werden weitläufigere Aufenthaltsbereiche geschaffen.

Die Vereinzelung von Stehtischen sei „eine Option, die geordnete Ausgabe von Speisen und Getränken eine andere, um Traubenbildung direkt vor den Ständen zu vermeiden“. An den Gastronomieständen und an Toilettenanlagen sollen Desinfektionsspender bereitstehen, Glühweintassen- und Becher müssen ausreichend heiß gespült werden. Die Stadt Münster empfiehlt das Tragen eines medizinischen Mund-Nase-Schutzes, auch wenn dies nach derzeitigem Stand der Coronaschutzverordnung nicht vorgeschrieben ist. Weitere Detailplanungen sollen in den kommenden Wochen erfolgen.

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