Volksbegehren Turboabi: Ja oder Nein?

Soll das Turboabi rückgängig gemacht werden? Beim Volksentscheid G9 könnt ihr per Unterschrift eure Stimme abgeben. (Foto: CC0)
Soll das Turboabi rückgängig gemacht werden? Beim Volksentscheid G9 könnt ihr per Unterschrift eure Stimme abgeben. (Foto: CC0)

In Nordrhein-Westfalen läuft das Volksbegehren „G9“. Ziel der Abstimmung ist die Rückkehr zu einer Regelschulzeit mit Abitur nach neun Jahren in der Sekundarstufe II. Seit dem Jahr 2005 wurde in NRW die Schulzeit an Gymnasien auf acht Jahre gekürzt. Dies ist das so genannte G8 oder Turbo-Abi nach Klasse 12. Auch in Münster liegen seit heute die Eintragungslisten aus.

Bis zum 7. Juni legt die Stadt die Eintragungslisten für das Volksbegehren aus. Anders als bei Wahlen werden beim Volksbegehren keine Benachrichtigungen verschickt. Wer abstimmen will, kann das über einen Eintrag in eine Liste tun. Die Stadt Münster legt die Listen für das Volkbegehren im Bürgerbüro Mitte im Stadthaus 1 (Klemensstraße) sowie in allen fünf Bezirksverwaltungen während der üblichen Öffnungszeiten aus.

Zusätzlich besteht an vier Sonntagen zwischen 10 und 16 Uhr die Möglichkeit zum Eintrag: Am 19. Februar, 26. März, 30. April und am 28. Mai in der Bürgerhalle des Rathauses. Auch in der Bezirksverwaltung West in Roxel, Pantaleonplatz 7, werden Eintragungslisten für das Volksbegehren an den genannten vier Sonntagen ausgelegt. Abstimmen dürfen alle Personen, die bis zum 7. Juni 2017 das 18. Lebensjahr vollendet haben und in NRW wohnen. In Münster sind das etwa 233.000 Personen. Zur Eintragung in die Liste muss ein Ausweisdokument vorgelegt werden.

Für eine Behandlung im Landtag müssen sich innerhalb eines Jahres mindestens 1,1 Millionen stimmberechtigte Bürger aus NRW in die Unterschriftenlisten eintragen. Lehnt der Landtag das Volksbegehren ab, kommt es zum Volksentscheid. Für einen Erfolg des Volksbegehrens muss die Abstimmungsmehrheit hier mindestens 15 Prozent aller Stimmberechtigten ausmachen.

Mehr zum Thema: www.stadt-muenster.de/wahlen

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