
Er gilt vom 1. September 2014 bis zum 28. Februar 2015. Der Münster-Pass bietet viele Vorteile bei Veranstaltungen, Mitgliedschaften und Dienstleistungen privater und städtischer Anbieter. Damit ist gewährleistet, dass auch Menschen mit geringem Einkommen am gesellschaftlichen Leben in Bildung, Kultur, Sport und Freizeit teilnehmen und den öffentlichen Nahverkehr zu günstigen Preisen nutzen können.
Einen Anspruch auf den Münster-Pass hat unter anderem, wer vom Jobcenter Hartz 4 oder vom Sozialamt Leistungen zum Lebensunterhalt bekommt.
Alle Informationen zum Münster-Pass gibt es online unter www.muenster.de/stadt/sozialamt.
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Wieso kann in öffentlichen Einrichtungen z.b. Zoo oder Museen kein Preisnachlass
für alle Rentner gewährt werden.Manche sind über dem Sozialhilfesatz können
sich aber keine Freizeitaktivitäten erlauben
In vielen Orten gibt es diese Nachlässe.Für was ist dann der Rentenausweis,
doch nicht nur zum spazierentragen?
Mit freundlichem Gruss
Wolfgang Sobotta