Gestern Abend stoppten Polizeibeamte einen PKW, der mit Standlicht und Nebelscheinwerfern auf dem Cheruskering unterwegs war. Durch das geöffnete Seitenfenster, stellte einer der Polizisten deutlichen Alkoholgeruch fest. Der Aufforderung, den PKW zu verlassen und sich auszuweisen, kam die 43-jährige Fahrerin mit dem Hinweis auf ihre „Reichsbürgereigenschaft“ nicht nach.
Dennoch konnte die Frau aus dem Kreis Steinfurt zum Aussteigen aus ihrem Auto bewegt werden. Ihren Führerschein wollte sie aber nicht vorzeigen und die Beamten zur Blutprobe auf die Wache begleiten noch weniger. Stattdessen wies sie darauf hin, dass sie sich nicht im „Rechtskreis“ der Polizei befinde. Der notwendigen Festnahme und Blutprobe widersetzte sich die offenkundig alkoholisierte Frau nicht nur verbal mit dem Hinweis auf ihren angeblichen besonderen Rechtsstatus. Sie schlug um sich, versuchte sich loszureißen und die Polizisten zu beißen.
Auch der 17-jährige Sohn verweigerte wegen angeblich fehlender Rechtsgrundlage die Angabe seiner Personalien und widersetzte sich der Überprüfung. Nach erfolgter Blutprobe konnte die Fahrerin zusammen mit ihrem Sohn die Wache verlassen. Die Polizisten leiteten zwei Strafverfahren, unter anderem wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, ein.
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Ist denn im Deutschen Reich erlaubt, alkoholisiert zu fahren? :-D