PETA fordert Kastrationspflicht für Freigängerkatzen

Die Organisation PETA fordert ein Kastrationsgebot für Freigängerkatzen. (Foto: CC0)
Die Organisation PETA fordert ein Kastrationsgebot für Freigängerkatzen. (Foto: CC0)

Medienberichten zufolge ist das Tierheim Münster voll belegt. Derzeit warten fast 70 Katzen auf ein neues Zuhause. Dies seien dreimal so viele, wie zu dieser Jahreszeit üblich. Die Tierrechtsorganisation PETA appelliert an die Stadt, ein Kastrationsgebot für Freigängerkatzen zu erlassen, da sich die Überpopulation dadurch insgesamt eindämmen ließe.

„In Anbetracht der überfüllten Tierheime sollten die Städte und Gemeinden erkennen, dass im Hinblick auf das Leiden der Katzen dringender Handlungsbedarf besteht“, erklärt PETA-Tierärztin Dörte Röhl. „Nur mit einem flächendeckenden Kastrationsgebot lässt sich das mit der Überpopulation verbundene Leid heimatloser Katzen langfristig eindämmen. Auch die Stadt Münster darf sich ihrer Verantwortung nicht entziehen und sollte diesen wichtigen Schritt für den Katzenschutz in Deutschland schnellstmöglich gehen.“

Heimatlose Katzen wurden entweder ausgesetzt oder sind Nachkommen ausgesetzter Tiere, sagt PETA. Sie seien nicht für ein Leben in freier Wildbahn gerüstet: Die domestizierten Tiere leiden unter der Witterung und an Hunger; viele von ihnen seien krank, verletzt oder werden Opfer von Jägern oder Tierquälern. Zugleich vermehren sie sich unkontrolliert: Eine unkastrierte Katze kann im Normalfall zweimal im Jahr vier bis sechs Nachkommen zeugen, die wiederum etwa ab dem fünften Lebensmonat geschlechtsreif sind. So können eine einzige Katze und ihre Nachkommen rein rechnerisch in nur sieben Jahren 370.000 weitere Katzen in die Welt setzen. Unkastrierte Freigängerkatzen aus Privathaushalten verschärfen das Leid der Tiere. Auch in Tierheimen warten Tausende Tiere auf ein neues Zuhause. Wer eine heimatlose Katze findet, sollte dies unbedingt dem örtlichen Tierschutz oder der Katzenhilfe melden. Die Mitarbeiter können die Tiere behutsam und professionell mit Lebendfallen einfangen, tierärztlich versorgen, kastrieren und dann entweder vermitteln oder in einem sicheren Umfeld weiter versorgen.

Während die Kastrationspflicht in Österreich fest im Tierschutzgesetz verankert ist, wurden entsprechende Gebote in Deutschland bislang über die Städte und Gemeinden geregelt. Paderborn hat bereits 2008 das Kastrationsgebot für Freigängerkatzen in Privathaltung eingeführt – inzwischen zogen über 400 Städte und Gemeinden nach. Seit der Novellierung des Tierschutzgesetzes 2013 sind die Länder offiziell vom Bund ermächtigt, Rechtsverordnungen zur Kastration von Katzen zu erlassen oder diese Ermächtigung auf ihre Kommunen zu übertragen. Das Land Nordrhein-Westfalen hat eine derartige Zuständigkeitsverordnung auf Basis des § 13b Tierschutzgesetz bereits erlassen. Somit können die Kommunen selbst Verordnungen zum Schutz der frei lebenden Katzen einführen. Die Kastrationspflicht, die auch von der Bundestierärztekammer empfohlen wird, ist weder für Länder und Kommunen noch für die Steuerzahler mit Mehrkosten verbunden. Sie sei ein wichtiges Signal an Katzenhalter, betont PETA, stärke zugleich den Tierschutz und helfe gegen das Elend der Tiere.

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