Kein Eigentor bei Werbung mit Fußball-WM

Fifa_WM_2014Zahlreiche Unternehmen nutzen das Interesse an der bevorstehenden Fußball-Weltmeisterschaft in Brasilien, um für eigene Produkte oder Dienstleistungen zu werben. „Dabei sollte allerdings auf einen eindeutig erkennbaren Bezug zur Fußball-WM verzichtet werden“, rät die IHK. „Sonst endet die Offensive schnell mit einem Eigentor“, warnt Dr. Jochen Grütters, Leiter des IHK-Geschäftsbereichs Recht. Denn Inhaberin aller WM-Rechte und damit verbundener Marken ist die FIFA, der Weltfußballverband.

„Durch Markenrechte geschützt sind zum Beispiel der Schriftzug WM 2014, das offizielle WM-Logo, das Maskottchen und der WM-Pokal“, betont Grütters. Unternehmen benötigen somit eine Erlaubnis bzw. Lizenz, wenn sie geschützte Marken oder Rechte nutzen möchten. Und nach den Erfahrungen früherer Großereignisse „verfolgt die FIFA mögliche Verletzungen ihrer Rechte sehr genau“, weiß der Rechtsexperte der IHK. Es bestehe die Gefahr auf Unterlassung, Beseitigung oder sogar auf Schadensersatz in Anspruch genommen zu werden.

Dr. Jochen Grütters
Rät zur Vorsicht bei WM-Werbung: Dr. Jochen Grütters (Foto: IHK)

Abmahnungen, einstweilige Verfügungen und Klagen können dann mit Anwalts- und Gerichtsgebühren schnell Kosten in fünfstelliger Höhe verursachen, warnt Grütters. Problematisch sind nach IHK-Einschätzung zum Beispiel die Verbindung eines Produktes mit einer geschützten Marke, etwa „WM 2014-Fernseher“, die Verwendung des Maskottchens, des Logos oder einer Abbildung des Pokals für die Schaufenstergestaltung sowie die Übernahme des FIFA-Spielplans. Dagegen seien generelle fußballbezogene Werbeaussagen, wie etwa „Fußball in Brasilien“ genauso zulässig wie eine dekorative Schaufenstergestaltung mit Fußballartikeln und Flaggen ohne FIFA-Symbole. Unproblematisch ist demnach auch die Werbung für eine „Fan-Wurst“.

„Die Zulässigkeit einer Werbemaßnahme kann aber immer nur im Einzelfall beurteilt werden“, so Grütters. Die IHK empfiehlt daher vor Werbemaßnahmen einen auf Wettbewerbs- und Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt zu befragen. „Das ist im Zweifel sicherlich preiswerter als die Kosten, die durch eine unzulässige Werbung entstehen können“, rät Grütters, der für grundlegende Informationen zur Werbung in Verbindung mit der Fußballweltmeisterschaft auf ein IHK-Merkblatt verweist.

 

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