Impftermine für Kontaktpersonen möglich Enge Kontaktpersonen von Schwangeren und Pflegebedürftigen können ab sofort Termine für das Impfzentrum buchen

Enge Kontaktpersonen von Schwangeren und Pflegebedürftigen könen ab sofort Termine für das Impfzentrum buchen. (Archivbild: Thomas Hölscher)
Enge Kontaktpersonen von Schwangeren und Pflegebedürftigen könen ab sofort Termine für das Impfzentrum buchen. (Archivbild: Thomas Hölscher)

Gestern wurde das Terminportal umgebaut: Weil das Gesundheitsministerium NRW laut jüngstem Erlass vom Wochenende nun wieder klar definierte Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen und Schwangeren ins Impfzentrum einladen möchte, hat das Orga-Team in Münster schnell gehandelt.

Ab sofort können bis zu zwei enge Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen oder Schwangeren (gem. §3 Absatz 1 Nr. 3 CoronaImpfV) im Rahmen freier Kapazitäten des Impfzentrums einen Termin über das städtische Ticketportal ticket.io buchen. Zwingend erforderlich ist beim Besuch des Impfzentrums dann allerdings neben der erfolgten Terminbuchung eine entsprechende Impfbescheinigung. Einen Vordruck des Landes NRW hat die Stadt Münster auf der Website www.muenster.de/corona_impfberechtigung zum Download und Ausdruck hinterlegt. Diese Bescheinigung ist nur gültig in Verbindung mit dem Personalausweis oder einem anderen amtlichen Lichtbildausweis der Kontaktperson sowie einem Nachweis der Impfberechtigung.

Bei Kontaktpersonen von Schwangeren handelt es sich um

  • die Kopie des Mutterpasses oder einen gleichwertigen Nachweis,

im Fall der Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen um

  • einen Altersnachweis der pflegebedürftigen Person oder die ärztliche Bestätigung einer Vorerkrankung nach §3 Absatz 1 Nr. 2 CoronaImpfV (erhältlich über die hausärztliche Praxis)

UND

  • die Kopie des bereits vorliegenden Bescheides der Pflegekasse über die Anerkennung der Pflegebedürftigkeit oder ein anderes entsprechendes Dokument der Pflegekasse z.B. über die Gewährung von Leistungen, Höherstufungen etc. Bei Personen bis 18 Jahre mit genannter Diagnose muss kein Nachweis über die Pflegebedürftigkeit erfolgen.

Die genannten Personengruppen werden über das bislang ausschließlich den besonders begründeten Berufsgruppen vorbehaltene Terminportal gesteuert. Aufgrund schwankender Impfstoffmengen ist ein täglich wechselndes Terminangebot wahrscheinlich. Die Impfung in der hausärztlichen beziehungsweise gynäkologischen Praxis bleibt diesen beiden Personengruppen auch weiterhin möglich. Allerdings sollten etwaige Mehrfachbuchungen vermieden und nicht genutzte Termine rechtzeitig storniert werden. Alle Informationen und das Onlineportal finden sich unter der Adresse www.muenster.de/corona_impfberechtigung

Partnerbuchung für höchstpriorisierte Altersgruppen fällt weg

Der neue Erlass des Landes hat für eine andere Gruppe Einschränkungen gebracht. So konnten höchstpriorisierte Altersgruppen bislang gemeinsam mit einer nahestehenden Person geimpft werden – dies ist bei Terminbuchungen ab dem 30. April auf Vorgabe des Landes nun nicht mehr möglich. Aktuell Impfberechtigte der Jahrgänge 1951 und älter sollten sich also jetzt noch um einen Termin im Impfzentrum bemühen, wenn der Lebenspartner oder die Lebenspartnerin – egal welchen Alters – mitgeimpft werden soll. Die Stadt meldete zumindest am Sonntag, dass noch Termine verfügbar sind.

BioNTech wird verimpft

Eine Wahlmöglichkeit zwischen den verschiedenen Impfstoffen besteht nicht. Aufgrund des Anfang April in der Altersklasse Ü60 erfolgreich verimpften AstraZeneca-Sonderkontingents und ausstehender Information über weitere Zuteilungen durch das Land wird im Impfzentrum vorrangig der BioNTech-Impfstoff genutzt.

Die Stadt weist darauf hin, dass in den kommenden Wochen deutlich mehr Zweitimpfungen im Impfzentrum vorgenommen werden: „Sie vervollständigen den Immunisierungsprozess und runden somit den Schutz vor einer schweren Covid-Erkrankung ab.“

Unter www.muenster.de/corona_impfung ist der tagesaktuelle Impffahrplan der Stadt Münster hinterlegt. Hier findet ihr auch die wichtigsten FAQ zur Impfkampagne in Münster.

2 Kommentare

  1. Hallo ich pflege meinen Vater, der am 04.05.2021 80jahre alt wird. Er hat Pflegestufe 2 .Bin ich damit impfberechtigt ? Mfg Nico de Souza

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