Hafencenter: OVG-Urteil ist rechtskräftig

Auch nachdem der Bebauungsplan für das Hafencenter für unzulässig erklärt wurde, wird weiter gebaut. (Foto: Thomas Hölscher)
Auch nachdem der Bebauungsplan für das Hafencenter für unzulässig erklärt wurde, wird weiter gebaut. (Foto: Thomas Hölscher)

Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster vom 12.4.2018 zum Hafencenter ist nun rechtskräftig. Nachdem der Bebauungsplan für unzulässig erklärt und eine Revision nicht zugelassen wurde, hätte die Stadt Münster eine Nichtzulassungsbeschwerde einreichen können.

Dies hat die Stadt allerdings nicht getan. „Die Aussichtslosigkeit dieses Unterfangens scheint ihr wohl klar geworden zu sein“, vermuten Rainer Bode und Thomas Krabbe von den Hafenvereinen. „Die Argumente des OVG an zwei Punkten haben damals ausgereicht, den Plan in die Mülltonne zu schicken.“ Wie die Stadt angesichts dieser Fakten weiter darauf hofft, „den Bebauungsplan zu heilen, grenze an Träumerei“, heißt es in einer entsprechenden Medienmitteilung. 

Dass trotzdem noch weiter gebaut wird, ist für die Gegner des Hafencenters unverständlich. Bode und Krabbe sind sich sicher: „Es wird auch so schnell keinen neuen Plan geben, zumal die Mehrheit im Rat dafür unserer Meinung nicht in Sicht ist.“ Viele zentrale Punkte, vor allem der Lärmschutz, seien offengeblieben. Die Stadt Münster solle den Baustopp verfügen und Investor Stroetmann sich neuen und sinnvolleren Plänen widmen.

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