Freispruch für Aktivisten gegen Rechts Vorwurf der "Burschenschaft Franconia" wegen Sachbeschädigung am “Frankenhaus”

Freispruch vor dem Amtsgericht für den von der "Burschenschaft Franconia" angeklagten Aktivisten. (Foto: Thomas Hölscher)
Freispruch vor dem Amtsgericht für den von der „Burschenschaft Franconia“ angeklagten Aktivisten. (Foto: Thomas Hölscher)

Das Amtsgericht hat am Montag den Aktivisten, der in Münster vor allem für seinen Einsatz gegen die rechtsextreme AfD bekannt ist, freigesprochen. Die „Burschenschaft Franconia“ hatte den Aktivisten mit dem Vorwurf der Sachbeschädigung angezeigt. Sie behaupteten, er habe mit Farbe gefüllte Flaschen auf das “Frankenhaus”, dem Verbindungshaus der Gruppierung an der Himmelreichallee, geworfen. Vor Gericht ergab sich jedoch ein anderes Bild.

Obwohl anfangs behauptet wurde, die Stimme des Angeklagten sei auf Videoaufnahmen zu hören gewesen, behauptete ein Zeuge plötzlich, das Gesicht des Angeklagten „zu 100%“ im Video erkannt zu haben. Die Aufnahme wurde mehrmals abgespielt und gestoppt, wobei jedes Mal deutlicher wurde, dass der Angeklagte offensichtlich nicht auf dem Video zu sehen war. Der Zeuge – selbst Mitglied der Burschenschaft Franconia – bestand jedoch wütend darauf, dass er es anders sah. Auch die Staatsanwaltschaft schien das Verfahren unangenehm zu sein, heißt es von Prozessbeobachtern, und plädierte auf Freispruch.

„Ich sitze hier heute nicht, weil ich Farbe auf ein Haus geworfen haben soll“, betonte der Angeklagte vor Gericht. „Ich sitze hier, weil Rechtsextreme die Staatsgewalt dazu instrumentalisieren wollen, ihren politischen Gegner zu bekämpfen.“ Der vorsitzende Richter sah keine Anhaltspunkte dafür, dass es sich um den Angeklagten handeln könnte. Das Urteil lief dementsprechend auf einen Freispruch hinaus.

Einschüchterungsversuch gescheitert

Rechtsanwalt Wilhelm Achelpöhler, der die juristische Vertretung des Aktivisten übernahm, äußerte sich noch deutlicher: „Wenn die Staatsanwaltschaft nach der Vernehmung des Jung-Burschenschaftlers Freispruch beantragt, dann kann man wohl feststellen, dass dieser Einschüchterungsversuch gründlich gescheitert ist.“ Der Angeklagte fügte hinzu: „Für mich war vor und ist nach der Verhandlung klar: Der Kampf gegen Rechts geht weiter, wir lassen uns nicht einschüchtern. Antifaschismus ist kein Verbrechen.“

Die Demonstration vor dem Gerichtsgebäude wurde vom Bündnis „Keinen Meter den Nazis“, der „Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten“ (VVN-BdA), den Fachschaften Politikwissenschaft und Soziologie, dem antifaschistischen Protest- und Recherchekollektiv „Busters“ sowie vielen Gewerkschaftsmitgliedern unterstützt. Nach dem Urteil zogen 50 Personen weiter zum Burschenhaus, wo der Sprechchor „Es gibt kein Recht auf Nazipropaganda“ von den Demonstranten zu hören war.

Die schlagende Verbindung "Burschenschaft Franconia" Münster bezeichnet sich auf ihrer Webseite als einen "studienfach- und generationenübergreifenden lebenslangen Freundeskreis von gleichgesinnten Münsteraner Studenten" und nahm den Wahlspruch "Ehre, Freiheit, Vaterland" an. Immer wieder werden der Gruppe Verbindungen zur rechtsextremen Szene nachgesagt. 

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