Erneute Maskenpflicht in der Innenstadt Stadt erlässt Allgemeinverfügung / Wichtiger Beitrag zur Pandemiebekämpfung

Die Stadtverwaltung führt unter anderem im Innenstadtbereich die Maskenpflicht wieder ein. (Archivbild: Thomas Hölscher)
Die Stadtverwaltung führt unter anderem im Innenstadtbereich die Maskenpflicht wieder ein. (Archivbild: Thomas Hölscher)

Wegen der weiterhin ansteigenden Infektionszahlen hat die Stadt Münster eine neue Allgemeinverfügung auf den Weg gebracht, die ab morgen gilt. Demnach gilt in der Innenstadt sowie im Bahnhofsumfeld wieder eine Maskenpflicht. 

Die Vorgabe gilt zwischen 10:00 und 22:00 Uhr in allen zentralen Fußgängerzonen und deren Seitenstraßen bis einschließlich Bahnhofsumfeld. Eine Maskenpflicht besteht zudem mittwochs und samstags zwischen 7:00 und 14:30 Uhr auf dem Wochenmarkt auf dem Domplatz. Mit dieser Maßnahme will die Stadt Münster das Sicherheitsniveau erhöhen, wie es in einer Presseerklärung heißt.

„Auf den Weihnachtsmärkten – hier gilt ja eine 2G-Regelung – tragen bereits viele Besucherinnen und Besucher freiwillig eine Maske zum Eigen- und Fremdschutz. Um diesen zusätzlichen Schutz aber auch in anderen Bereichen der Innenstadt zu gewährleisten, führen wir wieder eine allgemeine Maskenpflicht ein“, erklärt Wolfgang Heuer, Leiter des städtischen Krisenstabs, die neue Regelung. Weiter weist er darauf hin, „dass das Einhalten der Abstände hier wie in anderen Lebensbereichen einen wichtigen Beitrag zur Pandemiebekämpfung leiste“.

Zeitnah soll in den entsprechenden Bereichen Hinweisschilder aufgestellt werden. Für Radfahrende entfällt diese Maskenpflicht während der Fahrt in den für den Radverkehr zugelassenen Bereichen. Für den Verzehr von Speisen und Getränken kann die Maske abgelegt werden, dies gilt jedoch nicht im unmittelbaren Umfeld von Verzehrständen auf den Weihnachtsmärkten. Die nötigen Abstände werden vor Ort kenntlich gemacht. Bei Nichteinhaltung der Maskenpflicht droht ein Bußgeld in Höhe von 150 €.

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