E-Rezept: Pflicht ab 1. Januar 2024 Kassenärztliche Vereinigung appelliert an Praxen: "Nutzen Sie die verbleibende Zeit zur Vorbereitung"

Zu Beginn des kommenden Jahres muss das E-Rezept überall verfügbar sein und die Abwicklung funktionieren. (Foto: KVWL / Sascha Marx)
Zu Beginn des kommenden Jahres muss das E-Rezept überall verfügbar sein und die Abwicklung funktionieren. (Foto: KVWL / Sascha Marx)

Seit dem 1. Juli 2023 läuft das elektronische Rezept (E-Rezept) im bundesweiten Testbetrieb. Ab dem 1. Januar 2024 wird die Verwendung des E-Rezepts für alle Arztpraxen verpflichtend sein. Daher richtet die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) einen dringenden Appell an alle Vertragsärzte: Nutzen Sie die verbleibende Zeit zur Vorbereitung.

Die anfänglichen Bedenken bezüglich des Datenschutzes wurden ausgeräumt, und der Weg für das E-Rezept ist frei: Seit Jahresbeginn wird die neue Einlösevariante über die elektronische Gesundheitskarte (eGK) schrittweise eingeführt. Der größte Vorteil für Patienten besteht darin, dass zur Einlösung des Rezepts in der Apotheke lediglich die eGK als Authentifizierung erforderlich ist. Im bundesweiten Test geht es nun darum, die digitalen Prozesse weiter aufeinander abzustimmen.

KVWL-Vorstand Thomas Müller äußert sich dazu: „Ich bin sehr froh, dass der Gesetzgeber unserem Vorschlag gefolgt ist, die eGK als Tool für das elektronische Rezept zu nutzen. Für uns war diese Variante immer der Königsweg, da sie für alle Beteiligten am einfachsten umsetzbar ist. Alle anderen Ansätze sind derzeit noch nicht geeignet, um einen niedrigschwelligen Zugang für alle sicherzustellen. Wir appellieren nun dringend an unsere Mitglieder, nicht länger zu warten, sondern sich jetzt mit ihrem Softwarehaus in Verbindung zu setzen, um ihre Praxis auf den Einsatz des E-Rezepts vorzubereiten.“

Die Kassenärztliche Vereinigung hat nach eigenen Angaben die Erkenntnisse aus dem ersten Rollout des E-Rezepts im vergangenen Jahr ausgewertet und in enger Abstimmung mit den relevanten Selbstverwaltungsgremien ihr Beratungsangebot deutlich erweitert. Sie stehe den Vertragsärzten erneut mit Rat und Tat zur Seite und plane unter anderem mehrere Online-Informationsveranstaltungen in den kommenden Wochen.

Dr. Peter Münster, Allgemeinmediziner aus Münster, nutzt das elektronische E-Rezept bereits in seiner Praxis und sieht viele Vorteile darin: „Wenn man sich einmal mit den Details beschäftigt hat, liegen die Vorteile auf der Hand: Ich nutze zum Beispiel die Komfortsignatur der Rezepte. Das mache ich am PC und erspare mir so den Gang zum Anmeldetresen, wenn ich den Raum wechsele. Nachdem wir die neuesten Updates aufgespielt haben, läuft alles reibungslos bei uns!“ Ein weiterer Vorteil des E-Rezepts besteht beispielsweise bei der Verordnung von Dauermedikationen: Wenn der Patient bereits im Quartal in der Praxis war und die eGK dort eingelesen wurde, kann das Rezept ohne erneuten Praxisbesuch ausgestellt werden.

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