„Die Erfolgsaussichten sind übersichtlich“ Prof. Dr. Fabian Wittreck über AfD-Klage gegen ihre Einstufung als Verdachtsfall

In dieser Woche wird das OVG über die Klage der AfD verhandeln. Zuletzt gingen in Münster rund 30.000 Menschen auf die Straße und demonstrierten gegen den Neujahrsempfang der Partei im Rathaus. (Foto: Tessa-Viola Kloep)
In dieser Woche wird das OVG über die Klage der AfD verhandeln. Zuletzt gingen in Münster rund 30.000 Menschen auf die Straße und demonstrierten gegen den Neujahrsempfang der Partei im Rathaus. (Foto: Tessa-Viola Kloep)

Die AfD-Klage gegen ihre Einstufung als extremistischer Verdachtsfall durch das Bundesamt für Verfassungsschutz wird ab morgen (12. März) vor dem Oberverwaltungsgericht Münster verhandelt. In einem Interview äußerte sich der Verfassungsrechtler Prof. Dr. Fabian Wittreck, Leiter des Instituts für Öffentliches Recht und Politik an der Universität Münster, zu den Aussichten dieses Verfahrens. 

Wittreck bezeichnete die Erfolgsaussichten der Klage als „übersichtlich“. Er stützt sich dabei auf die überzeugenden Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Köln, welches zuvor die Klage abgewiesen hatte. Insbesondere betont er die Vielzahl von Äußerungen und Verhaltensweisen von AfD-Funktionären, die das Gericht in seinen Entscheidungen berücksichtigt habe. Angesprochen auf die mögliche Dauer des Verfahrens erklärt Wittreck, dass es sich nicht um eine Frage von Wochen oder wenigen Monaten handle. Er weist darauf hin, dass deutsche Gerichte frei sind in ihrer Entscheidungsreihenfolge und somit keine feste Zeitspanne für das Verfahren existiert. Sollte die AfD in Münster scheitern, kann sie das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig als nächsthöhere Instanz anrufen.

In Bezug auf die Konsequenzen einer bestätigten Einstufung als extremistischer Verdachtsfall für ein mögliches Verbotsverfahren gegen die AfD stellt Wittreck fest, dass zunächst keine unmittelbaren Folgen zu erwarten seien. Er betont jedoch, dass jedes gerichtliche Urteil Teil eines größeren Gesamtbildes sei, über das letztendlich das Bundesverfassungsgericht urteilen müsse. Auf die Frage, welchen Gewinn ein Parteiverbot bringen würde, äußert sich der Verfassungsrechtler zurückhaltend: „Die Frage nach dem politischen Sinn eines Parteiverbots kann ein Rechtswissenschaftler im Grunde nicht kompetent beantworten.“ Er hebt jedoch hervor, dass ein Verbot potenziell Auswirkungen auf Strukturen, Mandate und Finanzströme der Partei haben könnte.

Außerdem betont er die Bedeutung eines solchen Schrittes für das Signal, das der Rechtsstaat damit senden würde. „Schon der Verbotsantrag macht deutlich, dass die Bundesrepublik das Schutzversprechen ernst nimmt, das mit der Einbürgerungsurkunde und dem deutschen Pass einhergeht“, betont Fabian Wittreck. „Nach dem sogenannten Potsdamer ,Geheimtreffen‘ fragen sich Millionen von Menschen mit Migrationsgeschichte zu Recht, ob sie von diesen Ideen für eine Ausweisung betroffen sein könnten und wie die Mehrheitsgesellschaft auf diesen Tabubruch reagiert.

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