5,4 Millionen für Missbrauchsopfer Bistum Münster setzt rund 7,3 Mio. Euro ein / Ab März Widerspruchsrecht für Betroffene  

Rund Dreiviertel der Gelder wurden für Ausgleichszahlungen an Betroffene im Bistum Münster genutzt. Archivbild: Claudia Feldmann)
Rund Dreiviertel der Gelder wurden für Ausgleichszahlungen an Betroffene im Bistum Münster genutzt. Archivbild: Claudia Feldmann)

Das Bistum Münster hat nach eigenen Angaben in den letzten zehn Jahren etwa 7,3 Millionen Euro im Kampf gegen sexuellen Missbrauch und als Zahlungen für Betroffene eingesetzt. Dabei entfällt der größte Teil der Ausgaben auf die Jahre seit 2019. Rund 5,4 Millionen Euro wurden an insgesamt 212 Betroffene als sogenannte Anerkennungszahlungen ausgezahlt, heißt es hierzu in einer Mitteilung der Bischöflichen Pressestelle.

Am Freitag stellte die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) ihren Jahresbericht vor. Sie entscheidet bundesweit über die Höhe der Leistungen, die an Betroffene sexuellen Missbrauchs durch kirchliche Mitarbeitende ausgezahlt werden. Der höchste Betrag, der durch das Bistum Münster gezahlt wurde, lag bei 160.000 Euro. 299 Anträge auf Zahlungen zur Anerkennung des Leids seien seit 2012 worden, so der Interventionsbeauftragte des Bistums Münster, Peter Frings.

„Leid kann durch keine Summe entschädigt werden.“

Zusätzlich zu den Anerkennungszahlungen wurden laut Frings mittlerweile etwa 576.000 Euro für Therapie- und Fahrtkosten, für externe Unterstützungen bei der Antragsstellung und für Härtefallzahlungen eingesetzt. Etwa 1,3 Millionen Euro zahlte das Bistum für die Erstellung der Studie der WWU Münster zum sexuellen Missbrauch in der katholischen Kirche im Bistum Münster. Rund 77.000 Euro wurden in den Jahren 2021 und 2022 für die Betroffenenbeteiligung eingesetzt und im vergangenen Jahr zudem etwa 40.000 Euro für die Aufarbeitungskommission.

„Das Leid, das den Betroffenen sexuellen Missbrauchs zugefügt wurde, kann durch keine Summe ‚entschädigt‘ werden“, betont der Interventionsbeauftragte. Jeder Betrag sei angesichts der Tatsache, dass Betroffene oft ihr ganzes Leben unter den Untaten leiden, zu gering. Das Bistum Münster bemühe sich, Betroffene insbesondere durch die Übernahme von Therapie-, Fahrt- und Übernachtungskosten, sofern gewünscht, zu unterstützen. Ferner werde Geld dafür eingesetzt, „um sexuellen Missbrauch aufzuarbeiten und in Zukunft zu verhindern“.

Betroffene können Widerspruch einlegen

Ab dem 1. März erhalten Missbrauchsopfer mehr Rechte bei den Verfahren der UKA. Betroffene können dann einmalig Widerspruch gegen die zugesprochene Leistungshöhe einlegen. „Hiermit wird zu Recht eine zentrale Forderung vieler Betroffener aufgegriffen“, so Peter Frings. „Ich weiß von Betroffenen im Bistum Münster, die dieses Recht sicher in Anspruch nehmen werden. Auch ist es richtig und wichtig, dass Betroffene künftig auf Antrag ihre Verfahrensakten einsehen können. Das sorgt hoffentlich dafür, dass Entscheidungen der UKA für Betroffene nachvollziehbarer werden.“

Ein Kommentar

  1. 1 300 000 € für eine Studie die die Staatsanwaltschaft kostenlos erstellt hätte.
    40 000 € für eine Aufarbeitungskommission deren Arbeit die Gerichte kostenlos gemacht hätten.

    Aber immerhin in 212 „Fällen“ rund 25 000 € „Anerkennungsprämie“ durchschnittlich pro „Fall“.
    Bei 299 „Fällen“ insgesamt.
    Die 87 „restlichen“ Fälle sind vermutlich noch „in Schwebe“.

    Die Summen klingen sehr hoch sind aber buchstäblich „Peanuts“ gemessen an dem Kirchensteueraufkommen von rund 27 000 000 000 € (27 Mrd) €
    allein seit 2019.

    (Zum Vergleich: Münsters Haushalt umfasst ca 1 Mrd € pro Jahr)

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