Ab Freitag „2G“ in den LWL-Museen „Einen sicheren Rahmen schaffen“ / Besondere Regelungen für Kinder und Jugendliche

In den Einrichtungen des LWL, wie hier im Museum für Kunst und Kultur, gilt zum Wochenende "2G". (Archivbild: Michael Bührke)
In den Einrichtungen des LWL, wie hier im Museum für Kunst und Kultur, gilt zum Wochenende „2G“. (Archivbild: Michael Bührke)

In den Museen des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) gilt ab kommenden Freitag die sogenannte „2G“-Regel zum Schutz vor dem Coronavirus. Diese Regel, nach der nur Geimpfte und Genesene Zutritt haben, betrifft auch Veranstaltungen, Tagungen und Konferenzen in LWL-Einrichtungen, wie der LWL mitteilt. 

„Mit Blick auf die steigenden Inzidenzen wollen wir uns für die kommenden Wintermonate wappnen und den Besuch unserer Museen und Veranstaltungen so sicher wie möglich gestalten“, erklärt LWL-Direktor Matthias Löb die Notwendigkeit der neuen Regelung. Man wolle in der andauernden Pandemie die Besucherinnen und Besucher weiterhin willkommen heißen, denn „sie übernehmen durch ihre Impfung Verantwortung für sich und andere“.

Alle Gäste müssen ab Freitag am Museumseingang oder beim Besuch von Veranstaltungen in den LWL-Museen den Nachweis über eine vollständige Impfung oder Genesung vorlegen. Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren gilt eine Ausnahmeregelung da diese regelmäßig an Schultestungen teilnehmen. Sie können die Einrichtungen in der Schulzeit weiterhin ohne Impf- oder Testnachweis besuchen, heißt es dazu in einer Pressemitteilung des LWL. In den Schulferien müssen allerdings auch Kinder und Jugendliche ab sechs Jahren einen offiziell bestätigten negativen Testnachweis bzw. einen Impf- oder Genesungsnachweis erbringen. Erwachsene, die nicht geimpft werden können, müssen ein ärztliches Attest und einen negativen Schnelltest vorlegen, der höchstens 48 Stunden alt ist. Die üblichen Hygiene-Regeln wie 1,5 Meter Abstand und die Verpflichtung, einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, gelten weiterhin.

„Die vergangenen Monate haben gezeigt, dass die Nachfrage nach Kulturangeboten wieder erfreulich steigt“, betont LWL-Kulturdezernentin Dr. Barbara Rüschoff-Parzinger und erklärt: „Um dieser Nachfrage gerecht zu werden und dabei auch gefährdete Personengruppen zu berücksichtigen, wollen wir mit der 2G-Regel einen sicheren Rahmen schaffen.“ Ausnahmen von der 2G-Regel kann es bei Veranstaltungen wie zum Beispiel laufenden Zertifikatskursen oder Kooperationsveranstaltungen geben.

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