Verdacht auf Verstöße gegen Mindestlohn Schwerpunktkontrolle des Hauptzollamts Münster bei Taxen in Münster

Bei der Prüfung zum Mindestlohn bei Taxiunternehmen in Münster befragte der Zoll insgesamt 37 Fahrerinnen und Fahrer nach ihrem Beschäftigungsverhältnis. (Foto: Hauptzollamt Münster)
Bei der Prüfung von Taxiunternehmen in Münster befragte der Zoll insgesamt 37 Fahrerinnen und Fahrer nach ihrem Beschäftigungsverhältnis. (Foto: Hauptzollamt Münster)

Bei einer Schwerpunktkontrolle des Hauptzollamts Münster im Taxigewerbe sind mögliche Verstöße gegen das Gesetz zum Mindestlohn festgestellt worden. Wie die Behörde in einer Medienmitteilung erklärt, wurden am Donnerstag (15. Mai) insgesamt 37 Fahrerinnen und Fahrer an vier Kontrollpunkten im Stadtgebiet überprüft.

Im Fokus standen Fragen nach dem Beschäftigungsverhältnis und der Höhe des gezahlten Lohns. Begleitet wurden die neun Einsatzkräfte des Zolls von sechs Mitarbeitenden des Landesbetriebs Mess- und Eichwesen NRW. In mehreren Fällen ergaben sich dabei Hinweise auf unzulässige Lohnpraktiken. „In einigen Fällen haben wir den begründeten Verdacht, dass die Fahrerinnen und Fahrer nicht den Mindestlohn erhalten“, wird Verena John, Pressesprecherin des Hauptzollamts, in der Mitteilung zitiert. So würden etwa grundsätzlich zu geringe Stundenlöhne gezahlt oder Wartezeiten nicht vergütet, was zu einer unrechtmäßigen Lohnkürzung führe.

Der Zoll kündigte an, nun die Geschäftsunterlagen der betreffenden Taxiunternehmen zu prüfen und diese mit den Aussagen der kontrollierten Personen abzugleichen. Sollte sich der Verdacht bestätigen, drohen den Unternehmen neben empfindlichen Geldbußen auch Nachforderungen von Sozialversicherungsbeiträgen. Wie es in der Mitteilung weiter heißt, führt der Zoll regelmäßig Kontrollen im Transportgewerbe durch. Dabei geht es nicht nur um die Einhaltung beim Mindestlohn, sondern auch um Fälle von Sozialleistungsbetrug, um Aufenthaltstitel von Nicht-EU-Beschäftigten sowie um die Abführung von Sozialabgaben.

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