
Rund um die Hammer Straße gelten ab Montag, 17. Februar, neue Regeln beim Bewohnerparken. In der Bewohnerparkzone F dürfen Autofahrerinnen und Autofahrer ohne Bewohnerparkausweis ihr Fahrzeug künftig im gesamten Gebiet nur noch bis zu zwei Stunden abstellen – mit Parkscheibe. Anwohnende mit Bewohnerparkausweis sind davon ausgenommen und können weiterhin ohne zeitliche Begrenzung parken.
Wie die Stadt Münster in einer Medienmitteilung erklärt, wird damit das bisherige „Trennprinzip“ durch das „Mischprinzip“ ersetzt. Ziel ist es, die Parksituation im Viertel zu entlasten: Nach Angaben der Stadt sorgt derzeit vor allem Parksuchverkehr von Pendlerinnen und Pendlern für zusätzlichen Druck auf die Stellplätze.
Die Änderung ist Teil des Integrierten Parkraumkonzeptes, das der Stadtrat 2024 beschlossen hat. Demnach will die Stadt mittelfristig in allen Bewohnerparkzonen außerhalb der Promenade auf das Mischprinzip umstellen, um einheitliche Regelungen im Stadtgebiet zu schaffen. Die Zone F ist dabei die zweite Zone, in der die Umstellung umgesetzt wird.
Wer noch keinen Bewohnerparkausweis besitzt, kann diesen ab sofort beantragen. Der Ausweis gilt jeweils ein Jahr. Als Übergang ist der Zeitraum vom 17. Februar bis Ende Februar vorgesehen, damit Anwohnende Zeit haben, einen Ausweis zu beantragen. Bereits ausgestellte Bewohnerparkausweise behalten ihre Gültigkeit.
Der Antrag ist online möglich; Informationen zu Bewohnerparken, Parkzonen und Ausweis gibt es auf der Internetseite der Stadt Münster. Bewohnerparkausweise können zudem im Bürgerbüro beantragt werden – empfohlen wird eine Terminvereinbarung.
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