Wem gehört das Wasser? Wer spart zuerst, wenn der Hahn zugedreht wird? / Wassermanagement in Münster

Die Aa ist im renaturierten Bereich der Westerholtschen Wiese nur noch ein Rinnsal. (Foto: Michael Bührke)
Die Aa ist im renaturierten Bereich der Westerholtschen Wiese nur noch ein Rinnsal. (Foto: Michael Bührke)

Die anhaltende Trockenheit hat in Münster erste konkrete Konsequenzen. Seit Freitag (7. August) ist das Abpumpen von Wasser aus Flüssen, Bächen und Seen im gesamten Stadtgebiet per Allgemeinverfügung verboten. Grund sind außergewöhnlich niedrige Wasserstände, die Fische, Kleinlebewesen und Wasserpflanzen zunehmend unter Druck setzen. Die Verfügung gilt zunächst bis zum 31. Oktober 2026.

Doch der aktuelle Schritt der Stadt wirft grundsätzliche Fragen auf: Wer entscheidet eigentlich, dass Wasser knapp wird? Nach welchen Kriterien greifen Entnahmeverbote? Welche Regeln gelten für Privatpersonen, Landwirtschaft und Unternehmen? Und wie lassen sich die Interessen von Trinkwasserversorgung, Landwirtschaft, Naturschutz und Stadtentwicklung miteinander vereinbaren?

Eine Recherche von ALLES MÜNSTER, basierend auf Auskünften der Unteren Wasserbehörde der Stadt Münster, veröffentlichten Positionen des Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverbandes (WLV), einer ausführlichen Stellungnahme des NABU Münster sowie wissenschaftlichen Einschätzungen zum Umgang mit Wasser als Ressource, zeigt: Wassermanagement ist längst mehr als die Frage, wer im Hochsommer seinen Garten bewässern darf. Es geht um den Schutz einer begrenzten Ressource – und um schwierige Abwägungen zwischen Ökologie, Versorgungssicherheit und wirtschaftlichen Interessen.

Keine starren Pegelwerte: So entscheidet die Stadt

Viele Bürgerinnen und Bürger gehen davon aus, dass bei sinkenden Pegelständen automatisch Wasserentnahmeverbote gelten. Tatsächlich arbeitet die Untere Wasserbehörde der Stadt Münster jedoch nicht mit festen Grenzwerten. Wie Martin Füser vom Amt für Kommunikation der Stadt Münster auf Anfrage von ALLES MÜNSTER erläutert, bewertet die Behörde die Gesamtsituation anhand mehrerer Faktoren: „Vielmehr findet eine Bewertung der Gesamtsituation aufgrund der folgenden Kriterien statt: geeichte Landes-Pegeldaten, Daten zur Bodenfeuchte, Wettervorhersage und die augenscheinliche Beobachtung der Gewässer.“

Unter anderem für den Dortmund-Ems-Kanal wurde eine separate Allgemeinverfügung erlassen. (Foto: Michael Bührke)
Unter anderem für den Dortmund-Ems-Kanal wurde eine separate Allgemeinverfügung erlassen. (Foto: Michael Bührke)

Genau zu dieser Einschätzung ist die Stadt Anfang August gekommen. Seit dem 7. August 2026 gilt im gesamten Stadtgebiet eine Allgemeinverfügung, die das Abpumpen von Wasser aus Flüssen, Bächen und Seen zunächst bis zum 31. Oktober 2026 untersagt. Ausgenommen sind lediglich der Dortmund-Ems-Kanal sowie die Ems, für die die Bezirksregierung Münster eine eigene Allgemeinverfügung erlassen hat.

Situation verschärft

Graureiher finden in der Regel ein großes Fischangebot in der Aa vor. Mit dem schwindenden Wasser wird es auch für sie eng. (Foto: Michael Bührke)
Graureiher finden in der Regel ein großes Fischangebot in der Aa vor. Mit dem schwindenden Wasser wird es auch für sie eng. (Foto: Michael Bührke)

Nach Angaben der Stadt hat sich die Situation in den vergangenen Monaten kontinuierlich verschärft. Bereits seit dem vergangenen Sommer fiel insgesamt zu wenig Niederschlag. Viele kleinere Fließgewässer führen inzwischen ungewöhnlich wenig Wasser, teilweise trocknen Bachabschnitte vollständig aus. Hohe Temperaturen beschleunigen die Verdunstung zusätzlich. Dadurch schrumpfen die Lebensräume für Fische, Wasserpflanzen und wirbellose Kleintiere, gleichzeitig sinkt der Sauerstoffgehalt der Gewässer.

Selbst einzelne Regenfälle sorgen nach Einschätzung der Stadt bislang nur kurzfristig für Entlastung. Ein Großteil des Niederschlags werde zunächst von der ausgetrockneten Vegetation aufgenommen. Länger anhaltende Niederschläge, die die Wasserstände nachhaltig anheben könnten, seien derzeit nicht in Sicht.

Wer darf Wasser nutzen – und wer nicht?

Mit der aktuellen Allgemeinverfügung untersagt die Stadt grundsätzlich sämtliche Wasserentnahmen aus oberirdischen Gewässern mittels elektrischer oder mechanischer Pumpen. Betroffen ist ausdrücklich auch der sogenannte Gemein-, Eigentümer- und Anliegergebrauch, der normalerweise ohne behördliche Erlaubnis zulässig wäre.

Damit dürfen sowohl landwirtschaftliche Betriebe als auch Privatpersonen kein Wasser mehr aus Flüssen, Bächen oder Seen zur Bewässerung entnehmen. Ausnahmen gelten lediglich für das Tränken von Vieh, das Schöpfen von Wasser mit Handgefäßen wie Gießkannen, private Grundwasserbrunnen, sowie den Dortmund-Ems-Kanal und die Ems, für die gesonderte Regelungen bestehen.

Wichtig ist dabei die Unterscheidung zwischen verschiedenen Wasserquellen. Wer seinen Rasen mit Trinkwasser aus der Leitung bewässert oder einen Swimmingpool befüllt, fällt grundsätzlich nicht unter die Zuständigkeit der Unteren Wasserbehörde. Solche Nutzungen werden nicht über wasserrechtliche Allgemeinverfügungen geregelt, sondern – sofern erforderlich – durch Maßnahmen oder Appelle der jeweiligen Wasserversorger.

Die Aa bei Hohenholte. (Foto: Michael Bührke)
Die Aa bei Hohenholte. (Foto: Michael Bührke)

Anders verhält es sich bei größeren Wasserentnahmen für die Feldbewässerung. Diese erfolgen häufig auf Grundlage wasserrechtlicher Erlaubnisse. Mit Inkrafttreten der aktuellen Allgemeinverfügung sind jedoch auch diese Entnahmen aus oberirdischen Gewässern grundsätzlich untersagt. Die Stadt Münster kündigt an, die Einhaltung der Verfügung zu kontrollieren. Verstöße können als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

Wasser sparen beginnt nicht erst beim Verbot

Die Aa fließt in einigen Bereichen der Stadt nur noch in dem schmalen Kanal in der Mitte. (Foto: Michael Bührke)
Die Aa fließt in einigen Bereichen der Stadt nur noch in dem schmalen Kanal in der Mitte. (Foto: Michael Bührke)

Dass sich der Wasserverbrauch nicht allein über Verbote oder steigende Preise steuern lässt, zeigt auch die Forschung. Der Soziologe Dr. Stephan Lorenz von der Friedrich-Schiller-Universität Jena beschäftigt sich seit vielen Jahren mit dem gesellschaftlichen Umgang mit Wasser als Ressource. Im Deutschlandfunk erklärte er kürzlich, Wasserknappheit sei häufig weniger ein rein physikalisches als vielmehr ein gesellschaftliches Problem. Entscheidend seien politische Rahmenbedingungen, Infrastruktur und alltägliche Routinen.

Besonders interessant fällt seine Einschätzung zum privaten Wasserverbrauch aus. Nach seinen Untersuchungen beeinflusst der Wasserpreis das Verhalten vieler Menschen bislang kaum. Größeren Einfluss haben Gewohnheiten, Hygienevorstellungen und alltägliche Routinen – etwa unnötig lange laufendes Wasser, häufiges Bewässern von Ziergärten oder das Weggießen von Restwasser.

Lorenz warnt zugleich davor, die Verantwortung ausschließlich bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern zu suchen. Nachhaltiges Wassermanagement beginne nicht erst im Badezimmer oder im Garten, sondern bereits bei der Gestaltung von Städten und Landschaften. Entsiegelte Flächen, naturnahe Gewässer, mehr Wasserrückhalt in der Fläche und ein wirksamer Schutz vor Schadstoffeinträgen seien langfristig deutlich wirkungsvoller als kurzfristige Sparappelle. Gerade in Zeiten zunehmender Trockenperioden werde deutlich, dass Wasserknappheit nicht allein eine Frage des individuellen Konsums ist. Sie betrifft ebenso kommunale Planung, Landwirtschaft und den Umgang mit natürlichen Ressourcen.

Landwirtschaft setzt auf Wasserrückhalt

Die Landwirtschaft hat es aktuell mit staubtrockenen Böden zu tun. (Archivbild: Michael Bührke)
Die Landwirtschaft hat es aktuell mit staubtrockenen Böden zu tun. (Archivbild: Michael Bührke)

Für landwirtschaftliche Betriebe bedeuten längere Trockenphasen nicht nur ökologische Herausforderungen, sondern zunehmend auch wirtschaftliche Risiken. Ernteausfälle, sinkende Erträge und eine größere Unsicherheit bei der Bewirtschaftung gehören inzwischen vielerorts zum Alltag.

Eine Anfrage von ALLES MÜNSTER beantwortete der Westfälisch-Lippische Landwirtschaftsverband (WLV) bis Redaktionsschluss nicht. Die folgenden Aussagen stützen sich deshalb auf veröffentlichte Positionspapiere und Projektbeschreibungen des Verbandes. Der WLV setzt vor allem auf technische und landschaftsbezogene Maßnahmen, um Niederschlagswasser länger in der Fläche zu halten. Dazu gehören unter anderem Bodenfeuchtesensoren, digitale Bewässerungssteuerungen sowie regelbare Drainagesysteme, die Wasser während niederschlagsreicher Wintermonate zurückhalten und in Trockenzeiten verfügbar machen sollen. Ziel ist es, den natürlichen Wasserrückhalt zu verbessern und Bewässerungsbedarf möglichst zu reduzieren.

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Darüber hinaus verweist der Verband regelmäßig auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Aus Sicht des WLV müsse die Bewässerung landwirtschaftlicher Kulturen anders bewertet werden als rein dekorative Wassernutzungen, etwa für Ziergärten oder Rasenflächen. Schließlich gehe es bei landwirtschaftlicher Beregnung um die Erzeugung regionaler Lebensmittel und damit auch um Versorgungssicherheit.

Mit der seit dem 7. August 2026 geltenden Allgemeinverfügung der Stadt Münster spielt diese Abwägung aktuell jedoch nur noch eine untergeordnete Rolle. Das Verbot gilt grundsätzlich für sämtliche Entnahmen aus oberirdischen Gewässern – unabhängig davon, ob das Wasser für private Gärten oder landwirtschaftliche Flächen genutzt werden soll. Ausgenommen bleiben lediglich die ausdrücklich genannten Sonderfälle sowie Entnahmen aus Gewässern, für die andere Behörden zuständig sind.

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Gleichzeitig macht die aktuelle Situation deutlich, dass sich die Diskussion künftig weniger um kurzfristige Verbote drehen dürfte als um eine grundlegende Frage: Wie kann Regenwasser wieder länger in Böden, Landschaften und Städten gespeichert werden, bevor Trockenperioden überhaupt zu Nutzungskonflikten führen? Genau an dieser Stelle setzen sowohl wasserwirtschaftliche Fachleute als auch zahlreiche Forschungsprojekte an.

Scharfe Kritik des NABU: „Die Symptome werden behandelt, nicht die Ursachen“

Während Stadtverwaltung und Landwirtschaft vor allem auf Steuerung, technische Maßnahmen und Anpassungsstrategien setzen, bewertet der NABU Stadtverband Münster die Entwicklung deutlich kritischer. Aus Sicht des Naturschutzverbandes greift die Diskussion über sommerliche Wasserentnahmen zu kurz. Die eigentlichen Ursachen der zunehmenden Wasserknappheit lägen tiefer und seien das Ergebnis jahrzehntelanger Eingriffe in den Naturhaushalt. Detlef Lobmeyer, Vorsitzender des NABU Stadtverbandes Münster, verweist auf strukturelle Veränderungen in Landschaft und Stadtentwicklung, die den natürlichen Wasserhaushalt nachhaltig beeinträchtigen.

Fließgewässer geraten zunehmend unter Druck

Nach Beobachtung des NABU fallen kleinere Fließgewässer im Stadtgebiet seit Jahren immer früher und länger trocken. Als Beispiele nennt der Verband unter anderem den Meckelbach und den Gievenbach, die in einzelnen Jahren bis weit in den Herbst hinein kaum oder gar kein Wasser mehr geführt hätten. „Vor allem Fische und andere Tiere, die auf die dauerhafte Verfügbarkeit von Wasser angewiesen sind, leiden massiv. Kescheraktionen unserer Bachpatenschaften sind regelmäßig ab Juni gar nicht mehr möglich.“

Nach Einschätzung des NABU bleiben die Folgen nicht auf die Gewässer beschränkt. Auch Wiesen und Feuchtflächen verlören zunehmend ihre ökologische Funktion. Feldvögel wie der Kiebitz benötigten feuchte Böden, um ausreichend Nahrung zu finden. Gleichzeitig führe die jahrzehntelange Entwässerung vieler landwirtschaftlicher Flächen dazu, dass Niederschläge schneller abfließen und der Landschaft nicht mehr in ausreichendem Maße zur Verfügung stehen.

Nicht nur die Wassermenge entscheidet

Der ausgetrocknete Kinderbach. (Archivbild: Michael Bührke)
Der ausgetrocknete Kinderbach. (Archivbild: Michael Bührke)

Nach Auffassung des NABU ist nicht allein die verfügbare Wassermenge problematisch. Ebenso kritisch bewertet der Verband die Qualität vieler Gewässer. Er verweist darauf, dass nach aktuellen Umweltberichten rund ein Viertel der Grundwasserkörper in Nordrhein-Westfalen Nitratkonzentrationen oberhalb des gesetzlichen Grenzwertes von 50 Milligramm pro Liter aufweisen. Als wesentliche Ursache nennt der NABU den Eintrag von Nährstoffen aus der intensiven Landwirtschaft.

Auch die wiederkehrenden Probleme des Aasees bewertet der Verband vor diesem Hintergrund. „Am Aasee sehen wir mit technischen Belüftungsanlagen ein Werkeln am Symptom. Die schlechte Wasserqualität geht vorwiegend auf die intensive Landwirtschaft mit Massentierhaltung, Dünger und Pestiziden im Einzugsgebiet der Aa zurück. Der Schlamm am Grund entzieht dem See dauerhaft den Sauerstoff.“ Die Ursachenbewertung entspricht der Position des NABU. Fachleute weisen darauf hin, dass die Wasserqualität eines Sees grundsätzlich von mehreren Faktoren beeinflusst wird, darunter Wetter, Nährstoffeinträge, Gewässermorphologie und hydrologische Bedingungen.

Grundwasser als Streitpunkt

Private Pools dürfen noch mit Stadt- und Grundwasser gefüllt werden. (Foto: Michael Bührke)
Private Pools dürfen noch mit Stadt- und Grundwasser gefüllt werden. (Foto: Michael Bührke)

Kritisch sieht der NABU auch die private Nutzung von Grundwasser zur Gartenbewässerung. Nach Auffassung des Verbandes entzieht jede zusätzliche Entnahme dem lokalen Wasserhaushalt Feuchtigkeit, die Bäumen, Feuchtgebieten und benachbarten Grundstücken fehle. Der Verband spricht sich deshalb für strengere Regelungen aus und verweist auf Regionen, in denen entsprechende Einschränkungen bereits gelten.

Darüber hinaus sieht der NABU Risiken für ökologisch wertvolle Lebensräume im Umfeld von Wassergewinnungsgebieten wie dem Wasserwerk Hornheide. Sinkende Grundwasserstände könnten dort langfristig geschützte Amphibienarten wie Laubfrosch, Knoblauchkröte oder Kammmolch beeinträchtigen. Kritisch bewertet der Verband außerdem wasserwirtschaftliche Prognosemodelle. Nach seiner Einschätzung würden die Auswirkungen des Klimawandels und wiederkehrender Trockenperioden bislang nicht ausreichend berücksichtigt.

Zwischen Schwammstadt und Flächenverbrauch

Besonders deutlich fällt die Kritik des NABU an der Stadtentwicklung aus. Zwar begrüßt der Verband ausdrücklich das Leitbild der „Schwammstadt“, also einer wassersensiblen Stadtplanung mit mehr Versickerungsflächen, Dach- und Fassadenbegrünungen sowie einem verbesserten Regenwasserrückhalt. Gleichzeitig sieht der NABU einen Widerspruch zwischen diesem Anspruch und verschiedenen aktuellen Bauvorhaben.

Als Beispiel nennt der Verband den Bebauungsplan Maikottenweg (B-Plan 589). Dort sollen nach NABU-Angaben für die Entwicklung eines Wohngebietes 218 von insgesamt 338 Bäumen gefällt werden. Auch am Koldering (B-Plan 612) befürchtet der Verband erhebliche Auswirkungen auf das Stadtklima, da bislang unversiegelte Flächen bebaut würden. Weitere Kritik richtet sich unter anderem gegen Planungen am Kesslerweg, Schosterweg, Heumannsweg sowie in den ehemaligen Kasernenarealen York und Oxford.

„Die Folgen von Hitzestaus und dem Verlust kühlender Altbäume im Siedlungsbereich muss die Bevölkerung letztlich bezahlen. Wir sehen bisher weder erfolgversprechende Konzepte noch die Bereitschaft von Politik und Verwaltung, Biodiversität und Klimaanpassung echten Vorrang vor dem Wachstum einzuräumen.“ Die Bewertung der genannten Bauprojekte entspricht der Position des NABU Münster. Eine ergänzende Stellungnahme der Stadt zu diesen Einzelpunkten lag bis Redaktionsschluss nicht vor.

Wasser wird zur Zukunftsfrage

Mit der aktuellen Allgemeinverfügung ist aus einer theoretischen Möglichkeit konkrete Realität geworden. Erstmals seit längerer Zeit greift die Stadt Münster wieder flächendeckend zu einem Wasserentnahmeverbot aus Flüssen, Bächen und Seen. Ob solche Maßnahmen künftig häufiger notwendig werden, bleibt offen. Die Prognosen vieler Klimaforschender deuten jedoch auf längere Trockenphasen und häufigere Extremwetterereignisse hin.

Die Stadt setzt nach eigenen Angaben auf langfristige Maßnahmen wie die Renaturierung von Fließgewässern und Auen, die Entsiegelung von Flächen sowie den Ausbau einer wassersensiblen Stadtentwicklung mit Dachbegrünungen, Versickerungsflächen und naturnahen Entwässerungssystemen. Auch der Soziologe Stephan Lorenz sieht in solchen strukturellen Veränderungen den entscheidenden Hebel. Wasserknappheit lasse sich nicht allein durch Appelle oder Verbote lösen. Erforderlich seien langfristige Veränderungen im Umgang mit Landschaft, Infrastruktur und natürlichen Ressourcen.

Die Gräfte an der Promenade. (Foto: Michael Bührke)
Die Gräfte an der Promenade. (Foto: Michael Bührke)

Für Münster bedeutet das einen schwierigen Spagat. Wohnungsbau, Landwirtschaft, Trinkwasserversorgung, Klimaanpassung und Naturschutz konkurrieren zunehmend um dieselbe Ressource. Die eigentliche Herausforderung besteht deshalb weniger darin, wer an heißen Sommertagen zuerst Wasser sparen muss. Entscheidend wird sein, wie es gelingt, Wasser künftig länger in Böden, Auen und der Stadt zu halten.

Die Recherche zeigt zugleich, wie schnell aus wissenschaftlichen Warnungen konkrete Verwaltungsentscheidungen werden können. Während Politik, Verwaltung, Landwirtschaft und Naturschutz noch über langfristige Strategien diskutieren, gelten die ersten Einschränkungen beim Umgang mit Wasser in Münster bereits.

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