Streit um Sprühkreide in Münster „Nazis stoppen“ auf dem Gehweg – was Münster erlaubt und was nicht / Demo gegen Polizeigewalt am 29. Juni: Polizei erlaubt das "Kreiden" unter strengen Auflagen

Die Demonstration vergangenen Dienstag endete mit einem großen Polizeieinsatz. (Foto: Thomas Hölscher)
Die Demonstration vergangenen Dienstag endete mit einem großen Polizeieinsatz. (Foto: Thomas Hölscher)

In Münster sorgt derzeit der Einsatz von Sprühkreide mit politischen Botschaften auf Gehwegen für Debatten – und teils heftige Auseinandersetzungen. Am vergangenen Dienstag hatte eine Kundgebung vor der Innenstadtwache in der Julius-Voos-Gasse stattgefunden. Anlass war Kritik an Polizeimaßnahmen bei früheren Kreideaktionen. Doch was ist im öffentlichen Raum eigentlich erlaubt?

Die Situation eskalierte, als die Polizei einschritt, nachdem Teilnehmende erneut den Slogan „Nazis stoppen“ mit abwaschbarer Sprühkreide auf den Gehweg gesprüht hatten – als Hinweis auf eine für den 5. Juli angekündigte Demonstration der rechtsextremen Partei „Die Heimat“. Die Polizei setzte unter massivem Kräfteaufgebot zwei Personen kurzzeitig fest, einem Demonstranten wurde ins Gesicht geschlagen. Es wurden mehrere Strafanzeigen gestellt, unter anderem wegen Widerstands, Landfriedensbruchs und tätlichen Angriffs. Das antifaschistische Protest- und Recherchekollektiv „Busters“ spricht von einem Gewaltexzess und widerspricht damit der Darstellung der Polizei. Demnach habe es sich nicht nur um leichte Verletzungen gehandelt – die ins Krankenhaus eingelieferte Person sei vielmehr schwer verletzt worden.

„Autoritäre Linie der Polizei“

Deutliche Kritik an dem Polizeieinsatz kommt auch vom Bündnis „Keinen Meter den Nazis“. In einer Pressemitteilung bezeichnet das Bündnis das Vorgehen als Ausdruck einer neuen, autoritären Linie der Polizei gegen antifaschistische Aktivisten. Bereits vor der Gegendemonstration zu einer rechten Versammlung am 31. Mai hatte es Personalienkontrollen und sogenannte Gefährderansprachen gegeben. Betroffene sahen darin gezielte Einschüchterungsversuche.

„Kriminalisierung antifaschistischen Engagements“

„Schon die Einstufung der wasserlöslichen Sprühkreide als Ordnungswidrigkeit geht fehl, da sich diese rückstandsfrei auflöst und nicht dauerhaft bleibt“, erklärte Bündnissprecher Carsten Peters. Das Vorgehen diene nicht dem Schutz öffentlicher Ordnung, sondern der Kriminalisierung antifaschistischen Engagements. Bündnissprecherin Liza Schulze-Boysen ergänzte, die Polizei habe bei früheren Kundgebungen – etwa vor der CDU-Zentrale im Bundestagswahlkampf – den zur Verfügung stehenden Raum bewusst verengt, „offenbar aus politischen Gründen“.

Konkret geht es um diese mit Sprühkreide gefertigten Aufrufe für eine Demo am 5. Juli in Münster. (Foto: Thomas Hölscher)
Konkret geht es um diese mit Sprühkreide gefertigten Aufrufe für eine Demo am 5. Juli in Münster. (Foto: Thomas Hölscher)

Das Bündnis verweist außerdem auf das Selbstverständnis der Polizei NRW, wonach staatliches Handeln stets demokratisch legitimiert und kontrolliert sein müsse. Vor diesem Hintergrund ruft es für Sonntag (29. Juni, 16:00 Uhr) zu einer Versammlung gegen Polizeigewalt und Repression an der Innenstadtwache (Julius-Voos-Gasse) auf – als Reaktion auf den jüngsten Einsatz und mit Blick auf bevorstehende Proteste gegen Rechts.

Rechtliche Einschätzung des Ordnungsamtes

Das städtische Ordnungsamt hat am Freitag auf Anfrage unserer Redaktion die rechtliche Einschätzung zur Sprühkreide-Nutzung erläutert. Demnach ist das Besprühen öffentlicher Flächen grundsätzlich untersagt – auch dann, wenn die Farbe abwaschbar ist. Grundlage sei § 2 Absatz 1 der Straßen-, Anlagen- und Aaseeordnung (StAO) der Stadt Münster, der das Beschriften, Bemalen oder Besprühen öffentlicher Anlagen unabhängig vom Material untersagt.

Nur bei Kindern geduldet

Darüber hinaus handele es sich bei solchen Aktionen um eine „Sondernutzung“ im Sinne von § 18 des Straßen- und Wegegesetzes NRW. Politische Botschaften auf öffentlichen Flächen erfordern demnach eine Genehmigung. Wer diese nicht einholt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Ob sie geahndet wird, liege im Ermessen der Behörden. Das Ordnungsamt betont: Liegen belastbare Beweise vor, werde in der Regel ein Verfahren eingeleitet. Ausgenommen seien lediglich Kreidezeichnungen von Kindern. Eine Unterscheidung zwischen Gehwegen, Straßen oder Grünflächen wird nicht gemacht.

Polizei erlaubt das „Kreiden“ am Sonntag – unter strengen Auflagen
Rot gekennzeichnet ist die Zone, in der am Sonntag „gekreidet“ werden darf, grün die Fläche für die eigentliche Demonstration. (Foto aus der Anmeldebestätigung der Polizei Münster)

Inzwischen hat die Polizei Münster den Anmeldern der morgigen Demonstration mitgeteilt, dass vor der Polizeiwache an der Julius-Voos-Gasse „gekreidet“ werden darf. Dafür gelten aber sehr exakte Vorgaben: es gibt ein genau vorgegebenes Feld, das „zeitgleich von immer nur einer Person betreten werden“ darf. Auf dieser „gesonderten Versammlungsfläche“ mit einem Mindestabstand von 4 Metern zum Eingang der Wache darf dann mit Kreide oder Kreidespray gemalt und geschrieben werden. Die Polizei weist ausdrücklich darauf hin, dass diese Schriften keine beleidigenden oder strafrechtlich relevanten Inhalte haben dürfen (was für jeden selbstverständlich sein sollte). Ergänzt wird diese Vorgabe mit der Einschränkung, dass auch keine „polizeifeindlichen Inhalte“ auf das Pflaster gekreidet werden dürfen – was auch immer darunter zu verstehen ist.

Die eigentliche Demonstration erhält eine ebenfalls eng vorgegebene Fläche zwischen der Dominikanerkirche und dem Hamburger-Lokal „Five Guys“, also etwas weiter von der Polizeiwache entfernt als am vergangenen Dienstag. Wir werden darüber berichten, hier und auf Instagram.

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