Stadt Münster verfolgt Maskenpflicht Ordnungsamt und Polizei gehen gemeinsam für die Gesundheit auf Streife / Stadt will gegen Gerichtsbeschluss vorgehen, der Lehrer von Maskenpflicht befreit

In Münster gehen Ordnungsamt und Polizei gemeinsam auf Streife, um die Einhaltung der Maskenpflicht zu kontrollieren. (Foto: Presseamt Stadt Münster / MünsterView / Witte)

Die Stadt Münster sendet auf mehreren Ebenen das Signal aus, dass sie die Maskenpflicht sehr ernst nimmt. So meldete sie heute, dass „Ordnungsamt und Polizei gemeinsam für die Gesundheit auf Streife“ gehen und dabei im November in der Innenstadt und im Bahnhofsbereich „weit mehr als 1000 Verstöße gegen die Maskenpflicht“ festgestellt haben. Außerdem kündigte die Stadt an, Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Münster einzulegen. Das Gericht hat heute dem Eilantrag eines Lehrers stattgegeben, der juristisch gegen die städtische Verfügung vorgegangen ist, auf dem Schulgelände generell eine Alltagsmaske zu tragen, unabhängig von der Einhaltung von Mindestabständen.

Weit mehr als 1000 Verstöße gegen die Maskenpflicht wurden in der Innenstadt von Münster und im Bahnhofsbereich zu Beginn des zweiten Lockdowns Anfang November festgestellt – und das nahezu täglich. Mittlerweile haben sich die Zahlen im niedrigen dreistelligen Bereich stabilisiert, was einerseits mit der gestiegenen Bereitschaft und der umfänglichen Information aller Personen zusammenhängt, andererseits aber auch dem Einsatz von Polizei und Kommunalem Ordnungsdienst (kurz: KOD) zuzurechnen ist. Neben den vielen in dieser Pandemie dauerhaft eingebundenen Ämtern und Behörden der Stadt stehen die Ordnungshüter auf Streife oft genug in Direktkontakt mit Bürgerinnen und Bürgern, insbesondere in den stark frequentierten Bereichen. Im Einsatz für die Gesundheit und gegen unbeabsichtigte Corona-Infektionen haben sie dabei vor allem auf Kommunikation und Aufklärung gesetzt, nur selten Bußgelder ausgesprochen.

„Nicht jeder Verstoß wurde zur Anzeige gebracht, da die Bevölkerung erst an die aktuellen Regelungen herangeführt werden musste“, sagt Oliver Stahl von der KOD-Leitstelle, „die regelmäßigen Anpassungen und Ausweitungen der Verordnungen waren anfangs auch nicht gleich für alle Betroffenen ersichtlich.“

Verstöße vor allem im Bahnhofsumfeld

Zum 5. November – also mit Umsetzung des aktuellen Teil-Lockdowns – hat auch das münstersche Polizeipräsidium die Präsenz im gesamten Stadtgebiet deutlich verstärkt. Täglich bis zu 65 Einsatzkräfte sind seitdem unterwegs, an Wochenenden auch im Dreischichtsystem. Hinzu kommen 25 Mitarbeitende des städtischen Ordnungsamtes, die – bei Zivilkontrollen verstärkt mit Kolleginnen und Kollegen der Verkehrsüberwachung – tagtäglich und auch in den Stadtteilen auf „Corona-Streife“ sind. Nicht statt, sondern zusätzlich zu den üblichen Pflichtaufgaben. „Täglich werden Kontrollen uniformiert durchgeführt, um der Öffentlichkeit die Präsenz und Kontrollen sichtbar zu machen – aber auch in Zivilstreifen, um beispielsweise unbemerkt Gewerbebetriebe, Maskenmuffel oder den Straßenstrich zu überprüfen“, so Stahl. Kolleginnen und Kollegen im Innendienst bearbeiten dann in der Folge die registrierten Verstöße.

Apropos: Gerade der anfänglich eher laxe Umgang mancher Personengruppen mit der Maskenpflicht machte eine Vielzahl von Ansprachen durch die Einsatzkräfte erforderlich. „Ein Schwerpunkt liegt bei den Verstößen eindeutig im Bahnhofsumfeld“, bestätigt Polizeihauptkommissarin Monika Hahn, fügt jedoch gleich hinzu: „Die Bürgerinnen und Bürger in Münster sind aber grundsätzlich einsichtig und auch dankbar für die starke Polizeipräsenz im Innenstadtbereich.“

Maskenpflicht für Lehrer: Stadt Münster geht gegen Gerichtsbeschluss vor

Die Stadt Münster meldet außerdem, dass sie den Beschluss des Verwaltungsgerichtes Münster gegen eine generelle Maskenpflicht für Lehrer zur Kenntnis genommen hat und dagegen vor dem Oberverwaltungsgericht Beschwerde einlegen wird. Die Stadt hatte am 20. November verfügt, dass Lehrkräfte in Unterrichtsgebäuden und auf dem Schulgelände unabhängig von der Einhaltung von Mindestabständen generell zum Tragen einer Alltagsmaske verpflichtet sind. Das Verwaltungsgericht hat heute dem Eilantrag eines Lehrers stattgegeben, der juristisch gegen diese Verfügung vorgegangen ist.

Laut einer Pressemitteilung erachtet das Verwaltungsgericht die Verfügung für unverhältnismäßig. Die Stadt Münster weise kein lokales Infektionsgeschehen auf, das verschärfende Verfügungen erforderlich mache. Im Gegenteil sprächen die gegenwärtigen Inzidenzzahlen für eine Stabilisierung der Lage.

Die Stadt möchte, dass Lehrer und Personal in den Schulen immer Alltagsmasken tragen. (Symbolbild: Alexandra Koch / Pixabay)

Die Stadt Münster hält an ihrer Einschätzung fest, dass die erweiterte Maskenpflicht für Lehrerinnen und Lehrer eine wirksame Maßnahme gegen die Verbreitung des Corona-Virus ist. Nach Auffassung der Stadt zeigt die Alltagswirklichkeit an den Schulen, dass der Mindestabstand von 1,50 Metern im Unterrichtsgeschehen zu oft nicht eingehalten werden kann. In der Folge werden in Münster immer wieder ganze Klassen in die Quarantäne geschickt. Deshalb bleibe hier wie auch überall sonst im öffentlichen Raum das Tragen von Alltagsmasken der entscheidende Baustein jeglichen Anti-Corona-Konzepts.

Wolfgang Heuer, Leiter des städtischen Krisenstabes, sagt: „Es ist schwer nachzuvollziehen, warum ausgerechnet für Lehrerinnen und Lehrer mit Vorbildfunktion nicht gelten soll, was ansonsten fast überall gilt. Die Welt kämpft seit Monaten gegen ein lebensbedrohliches Virus an. Wenn wir in dieser Zeit eine Gewissheit gewonnen haben, dann diese: Masken sind der wirksamste Schutz gegen das Virus, den wir bislang kennen.“

Das Gericht stellte in der Begründung seines Beschlusses fest, dass Münster am 27. November 2020 den niedrigsten Inzidenz-Wert für einen Landkreis bzw. eine kreisfreie Stadt in Nordrhein-Westfalen verzeichnet habe. Der Wert habe damit nochmals deutlich unter dem in der Allgemeinverfügung zugrundegelegten Zeitpunkt gelegen. Dazu Wolfgang Heuer: „Der relative Erfolg, den die Stadt Münster mit ihren teilweise über die Vorgaben des Landes hinausgehenden Schutzmaßnahmen erreicht hat, sollte nicht als Argument gegen die Fortsetzung dieser Strategie verwendet werden.“

Oberbürgermeister Markus Lewe betont: „Selbstverständlich akzeptieren wir die Autorität der Gerichte und werden den Beschluss umgehend umsetzen bis unsere Position in der nächsten Instanz erneut abgewogen wird. Ich gehe davon aus, dass der richterliche Beschluss von heute keinen Bestand haben wird.“

Weitere Infos rund ums Thema Corona in Münster gibt es unter www.muenster.de/corona.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert