Stadt lockert Regeln zur Fußball-WM Ausnahmen wegen später Anstoßzeiten: WM-Spiele in Münsters Außengastronomie länger erlaubt

Damit Fans die Spiele der Fußball-Weltmeisterschaft gemeinsam verfolgen können, duldet die Stadt Übertragungen in Biergärten und in der Außengastronomie auch nach 22 Uhr. (Archivbild: Thomas Hölscher)

Zur Fußball-Weltmeisterschaft 2026 lockert die Stadt Münster vorübergehend die Vorgaben für die Außengastronomie. Damit Fans die Spiele gemeinsam verfolgen können, werden Live-Übertragungen in Biergärten und auf Außengastronomieflächen auch nach 22 Uhr geduldet.

Da die WM in den USA, Kanada und Mexiko stattfindet, beginnen einige Partien aufgrund der Zeitverschiebung erst spät am Abend. Für diese Spiele gilt eine Ausnahmeregelung: Gastronomiebetriebe dürfen die Begegnungen bis zum Abpfiff zeigen, ohne dafür einen gesonderten Antrag stellen zu müssen.

Oberbürgermeister Tilman Fuchs betont, die WM bringe Menschen unterschiedlicher Kulturen und Generationen zusammen. Die Stadt wolle deshalb für Fans und Gastronomie verlässliche Rahmenbedingungen schaffen. Gleichzeitig sei gegenseitige Rücksichtnahme wichtig.

Rücksicht auf die Nachbarschaft

Die Stadt weist darauf hin, dass sich Lärm rund um die Spiele nicht vollständig vermeiden lasse. Durch Verständnis und Rücksichtnahme solle jedoch ein gutes Miteinander ermöglicht werden.

Folgende Regeln sollen für die Zeit der Fußball-WM der Herren vom 11. Juni bis zum 19. Juli 2026 gelten:

  • Es dürfen ausschließlich Live-Spiele der Fußball-WM 2026 gezeigt werden.
  • Nach 22 Uhr dürfen Übertragungen nur bis zum Ende des jeweiligen Spiels laufen. Anschließende Berichte dürfen nicht gezeigt werden.
  • Fernseher oder Beamer und Leinwände sollen so platziert werden, dass die angrenzende Nachbarschaft möglichst wenig durch den entstehenden Lärm negativ beeinflusst wird.
  • Die Lautstärke ist so niedrig wie möglich zu halten.
  • Es ist darauf zu achten, dass der öffentliche Straßenverkehr nicht abgelenkt oder beeinträchtigt wird.
  • Die genehmigten Außengastronomieflächen dürfen nicht überschritten werden.

Große Leinwände weiter genehmigungspflichtig

Die genehmigten Außengastronomieflächen dürfen nicht überschritten werden. Wer größere Leinwände aufstellen und damit ein breiteres Publikum ansprechen möchte, muss dies weiterhin mit dem Ordnungsamt abstimmen. Die Vorgaben zur Veranstaltungssicherheit bleiben bestehen.

 

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