
Die Polizei Münster bereitet sich auf einen möglichen Castortransport von Jülich nach Ahaus vor. Aus Sicht der Behörde ist ein Beginn nun wahrscheinlicher geworden, nachdem das Verwaltungsgericht Berlin einen Eilantrag des BUND gegen die Transporte zurückgewiesen hat. Der BUND („Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland“) ist ein bundesweit aktiver Umweltverband. Der Landesverband NRW hatte mit dem Eilantrag versucht, die Transporte kurzfristig zu stoppen.
Polizeipräsidentin Alexandra Dorndorf machte in einer Mitteilung deutlich, dass die Einsatzvorbereitungen schon länger laufen. „Wir stellen uns seit langem darauf ein, dass wir den sicheren Transport der Castoren von Jülich nach Ahaus gewährleisten müssen“, sagte Dorndorf. Zudem seien die Planungen weit fortgeschritten: „Die Einsatzplanungen sind weitgehend abgeschlossen und können zeitnah umgesetzt werden.“
Zum Verfahren
Nach Angaben des Verwaltungsgerichts Berlin scheiterte der Eilantrag schon aus formellen Gründen: Als Verband sei der BUND in diesem Fall nicht antragsbefugt, weil ein Transport rechtlich kein „anlagebezogenes Vorhaben“ sei. Außerdem sah das Gericht auch inhaltlich keine ausreichenden Erfolgsaussichten. Die Risikobewertung liege vorrangig bei den zuständigen Behörden; im Eilverfahren werde vor allem geprüft, ob die Bewertung auf einer ausreichenden Datenbasis beruht und dem Stand von Wissenschaft und Technik entspricht. Genehmigt ist der Transport seit dem 25. August 2025: 152 Castor-Behälter sollen per Lkw über rund 170 Kilometer nach Ahaus gebracht werden. In der Abwägung überwog nach Darstellung des Gerichts das öffentliche Interesse an einer zeitnahen Verbringung – auch, weil die Genehmigung für die Lagerung in Jülich bereits 2013 ausgelaufen ist.
Kein konkreter Zeitplan
Einen konkreten Zeitplan nennt die Polizei nicht. Das werde „aus einsatztaktischen Gründen“ nicht bekanntgegeben, heißt es. Welche Dimension ein Einsatz annehmen würde, hängt auch davon ab, ob es entlang der Strecke zu Protesten kommt und welche Verkehrsmaßnahmen notwendig werden. Wie schnell es tatsächlich zu Transporten kommt, ist nach Darstellung der Polizeipräsidentin auch davon abhängig, wie der Kläger nach der Entscheidung weiter vorgeht. „Entscheidend dürfte nun erst einmal sein, wie der Kläger im weiteren Verfahren mit dem Urteil umgeht“, so Dorndorf. Dem BUND steht weiterhin der Weg zum Oberverwaltungsgericht offen.
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