OVG: Warnhinweis der Bücherei unzulässig Stadtbücherei muss Einordnungshinweis bei zwei Büchern entfernen

In der Stadtbücherei müssen Einordnungshinweise an zwei Büchern entfernt werden. (Archivbild: Thomas Hölscher)
In der Stadtbücherei müssen Einordnungshinweise an zwei Büchern entfernt werden. (Archivbild: Thomas Hölscher)

Die Stadt Münster muss einen Einordnungshinweis entfernen, den sie an zwei Exemplaren eines umstrittenen Buchs in der Stadtbücherei angebracht hatte (wir berichteten). Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) für das Land Nordrhein-Westfalen in einem am Montag veröffentlichten Beschluss entschieden. Damit gab das Gericht einem Eilantrag des Autors statt und hob zugleich eine frühere Entscheidung des Verwaltungsgerichts Münster auf.

Der Hinweis, mit dem die Stadtbücherei 2024 auf den umstrittenen Charakter des Buches hingewiesen hatte, lautete: „Dies ist ein Werk mit umstrittenem Inhalt. Dieses Exemplar wird aufgrund der Zensur-, Meinungs- und Informationsfreiheit zur Verfügung gestellt.“ Nach Einschätzung des OVG verletzt dieser Hinweis das Grundrecht des Autors auf Meinungsfreiheit sowie sein allgemeines Persönlichkeitsrecht. Die Aussage sei geeignet, die im Buch enthaltenen Meinungen negativ zu bewerten und könne potenzielle Leserinnen und Leser von der Lektüre abhalten.

Wie das OVG in seiner Mitteilung erläutert, sind diese Eingriffe nicht durch die Aufgaben geregelt, die das nordrhein-westfälische Kulturgesetzbuch Bibliotheken zuweist. Zwar habe es der Stadtbücherei freigestanden, das Buch nicht in ihren Bestand aufzunehmen. Eine Befugnis zur inhaltlichen Bewertung vorhandener Medien in Form eines warnenden Hinweises lasse sich aus dem Gesetz jedoch nicht ableiten. Im Mittelpunkt der gesetzlichen Vorgaben stehe vielmehr das Ziel, Nutzerinnen und Nutzern als mündige Staatsbürgerinnen und -bürger eine selbstbestimmte und unbeeinflusste Meinungsbildung zu ermöglichen.

Bei den betroffenen Titeln handelt es sich um „Putin – Herr des Geschehens?“ von Jacques Baud und „2024 – Das andere Jahrbuch“ von Gerhard Wisnewski. Die Stadt bewertete beide Bücher als problematisch, da sie aus ihrer Sicht verschwörungsideologische Inhalte und gezielte Desinformation verbreiten. Baud relativiert darin den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine, während Wisnewski historische Ereignisse wie die Mondlandung oder die Corona-Pandemie als manipuliert darstellt. Die Stadtbücherei hatte die Werke daher mit einem Einordnungshinweis versehen. Der Beschluss des OVG ist unanfechtbar.

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