Neue Wege bei Lebendorganspenden Ärztekammer begrüßt Gesetzesplan

Eine Organentnahme nach dem Tod ist nur möglich, wenn eine Zustimmung vorliegt — diese kann auf verschiedenen Wegen dokumentiert sein, beispielsweise im Organspendeausweis, im Organspende-Register oder auch in einer Patientenverfügung. (Symbolbild: Thorben Wengert / Pixelio)
Eine Organentnahme nach dem Tod ist nur möglich, wenn eine Zustimmung vorliegt — diese kann auf verschiedenen Wegen dokumentiert sein, beispielsweise im Organspendeausweis, im Organspende-Register oder auch in einer Patientenverfügung. (Symbolbild: Thorben Wengert / Pixelio)

Die Ärztekammer Westfalen-Lippe (ÄKWL) bewertet den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Neufassung des Transplantationsgesetzes als wichtigen Schritt für Menschen, die auf ein Spenderorgan warten. Im Mittelpunkt steht die geplante Ausweitung der Lebendorganspende.

Wie es in einer Medienmitteilung der Ärztekammer Westfalen-Lippe mit Sitz in Münster heißt, soll künftig unter bestimmten Voraussetzungen auch eine sogenannte Überkreuzspende möglich werden: Dabei spenden zwei Spender-Empfänger-Paare, die jeweils nicht zueinander passen, gegenseitig an das jeweils andere Paar. Kammerpräsident Dr. Hans-Albert Gehle erklärt dazu: „Das bedeutet, dass der Spender aus dem einen Paar an den Empfänger des anderen Paares spendet – und umgekehrt. So können mehr passende Kombinationen gefunden werden, auch über größere Spenderketten hinweg.“ Nach Darstellung der Kammer warten in Deutschland weiterhin tausende Patientinnen und Patienten auf eine Niere, häufig über Jahre. Gehle betont: „Jede zusätzliche Transplantation kann Lebenszeit schenken und die Lebensqualität deutlich verbessern.“

ÄKWL-Präsident Gehle und Ehrenpräsident Prof. Dr. Theodor Windhorst, zugleich Transplantationsbeauftragter der Kammer, sehen in der Neuregelung zwar eine Entlastung, aber keine vollständige Lösung des Organmangels. Parallel sprechen sie sich erneut für die Widerspruchslösung aus. Danach gilt grundsätzlich jede Person als potenzieller Organspender, sofern zu Lebzeiten kein Widerspruch dokumentiert wurde. Beide verweisen auf weiterhin hohe Wartelistenzahlen und bezeichnen die Erhöhung der Organspenden als zentrales gesundheitspolitisches Ziel.

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